Región: Alemania
 

Binnenschifffahrt - Weseranpassung

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag

251 Firmas

El proceso de petición ha terminado.

251 Firmas

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Petición dirigida a: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf eine weitere Vertiefung der Weser (Weseranpassung) verzichtet wird und damit den Schutz der Bürger in der Wesermarsch und den angrenzenden Städten vor Sturmfluten, den für ländliche Räume lebenswichtigen Erhalt von vielen Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft und dem Tourismus, sowie den Erhalt des verbliebenen ökologischen Gleichgewichts der Weser auch bei sich verändernden Klimabedingungen in der Zukunft sicher stellen.

Razones.

Diese Petition ist entstanden, um die Betroffenheit der Bürger auszudrücken und die erforderliche Unterstützung zu erhalten, die im gesamten Verfahren von Seiten der Landesregierungen nicht erfolgt ist. Das Verfahren der Planfeststellung, der Planfeststellungsbeschluss selbst und die geballte Macht der in diesem Kontext vorhandenen Gutachten stürzen auf die betroffenen Menschen ein - gleichwohl dieses besondere Verwaltungsverfahren in seiner Komplexität weder fachlich noch zeitlich vom "einfachen" Bürger und damit Laien zu bewältigen ist. Schier unmöglich ist es, die Argumente des Vorhabenträgers und seiner ausführenden Organe zu entkräften. Dazu fehlen den betroffenen Menschen und "einfachen Bürgern" im Regelfall die Fachkenntnisse, Informationen und die Zeit. Auch der Weg vor das Bundesverwaltungsgericht ist für einen ?einfachen Bürger? nahezu unmöglich. Zwar steht der Klageweg formal jedem Bürger frei, die Kosten sind aber so hoch, dass damit faktisch eine rechtliche Prüfung unmöglich wird. Dies ist eine Schande für unser Rechtssystem. Die lokale Bürgerinitative gegen die Weservertiefung unterstützt daher die Klage eines Naturschutzvereins, da sie sonst keine Möglichkeiten sieht, die Ablehnung der ?Weseranpassung? an der richtigen Stelle vorzubringen. Der Themenkontext rund um die Natur und den Umweltschutz wurde bereits ausführlich in der Klage vorgetragen und muss hier nicht wiederholt werden. Wir bitten die Leser dieser Petition eindringlich darum, unsere Argumente zu hören und im Zweifel genauer zu prüfen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sowohl im Verfahren, als auch im Planfeststellungsbeschluss nicht alle Fakten objektiv gegeneinander abgewogen wurden. Auch wenn die Gutachten und Begründungen uns gerade dies vermitteln wollen bzw. sollen. Nur weil die Bürgerinitiative auf dramatische Auftritte verzichtet, heißt dies nicht, dass die diesbezüglichen Sorgen der Bürger unbegründet oder weniger ernst zu nehmen sind.

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Detalles de la petición

Petición iniciada: 13/05/2012
Fin de la colección: 12/07/2012
Región: Alemania
Categoría, Tema:  

Noticias

  • Pet 1-17-12-950-037840Binnenschifffahrt
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und
    digitale Infrastruktur – als Material zu überweisen, soweit es um die sorgfältige
    Revision des Planfeststellungsbeschlusses zur Vertiefung von Unter- und
    Außenweser geht,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
    Begründung
    Der Petent wendet sich gegen die Vertiefung von Unter- und Außenweser.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die Vertiefung sei wirtschaftlich
    nicht notwendig. Sie nutze allein der Großindustrie. Die Fahrrinnenvertiefung erhöhe
    die Wahrscheinlichkeit von Sturmfluten und Uferabbrüchen. Der Verzicht auf die
    Weseranpassung sei auch notwendig, um den für ländliche Räume lebenswichtigen
    Erhalt von Arbeitsplätzen in Landwirtschaft und Tourismus sicherzustellen. Zu
    beachten sei zudem das ökologische Gleichgewicht, insbesondere bei sich
    verändernden Klimabedingungen. Dieses Gleichgewicht werde gefährdet. Es seien
    zumindest verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Uferbereiche und
    Sommerdeiche zu treffen, um Grundstücksverluste der Anlieger zu verhindern. Der
    Ablauf des Planfeststellungsverfahrens und der Planfeststellungsbeschluss werden
    kritisiert; die von Seiten der Petenten vorgetragenen Argumente und Einwände
    gegen die Weservertiefung habe man nicht hinreichend berücksichtigt.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Zu der öffentlichen Petition liegen dem Petitionsausschuss 251 Mitzeichnungen
    sowie 52 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass nicht
    auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss stellt fest, die „Vertiefung der Unterweser“ wurde in den
    Bundesverkehrswegeplan 2003 aufgenommen. Damit wurde gesetzgeberisch die
    Entscheidung für das Vorhaben getroffen. Das Projekt ist Bestandteil des nationalen
    Hafenkonzeptes. Der Ausschuss hält die Verzahnung der verschiedenen
    Verkehrsträger für richtig. Das Projekt dient der weiteren Verlagerung des
    Güterverkehrs von der Straße auf (Schiene und) Wasserstraßen.
    Das Bundeskabinett hat 2004 nach Zustimmung der Bundesländer Niedersachsen
    und Bremen die Vertiefung der Außenweser beschlossen. Die Entscheidung, das
    Wasser- und Schifffahrtsamt Bremerhaven mit der Planung zu beauftragen, ist im
    Rahmen der für solche Projekte vorgesehenen Entscheidungswege getroffen
    worden.
    Bezüglich der mit der Eingabe vorgetragenen Kritik am Planfeststellungsverfahren
    stellt der Ausschuss fest, eine Überprüfung des Beschlusses gemäß § 50 Absatz 1
    Nr. 6 Verwaltungsgerichtsordnung obliegt allein dem Bundesverwaltungsgericht.
    Dem Gericht steht ein umfangreiches Instrumentarium, insbesondere in Form der
    Beweisaufnahme, zur Verfügung, um die vorgetragenen Sach- und Rechtsfragen
    rechtsverbindlich zu klären. Es ist aufgrund der in Artikel 97 Grundgesetz
    festgeschriebenen Unabhängigkeit der Richter nicht Aufgabe des
    Petitionsausschusses, in Gerichtsverfahren einzugreifen oder Beschlüsse zu werten.
    Mit der Petition wird die Klage einer Naturschutzorganisation gegen das Vorhaben
    unterstützt. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion des Bundes hatte erklärt, mit der
    Vollziehung auf das für 2013 erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu
    warten. Die mündliche Verhandlung fand im Mai 2013 statt. Es ergingen zwei
    Beschlüsse. Mit einem Beschluss wurden dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur
    Vorabentscheidung vorgelegt. Der zweite Beschluss ist ein Hinweisbeschluss, mit
    dem das Bundesverwaltungsgericht eine Reihe „beachtlicher Fehler“ des
    Planfeststellungsbeschlusses feststellt.
    Der Ausschuss erwartet von den zuständigen Stellen die sorgfältige Prüfung der
    Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichtes.

    Der Ausschuss macht auf den „Integrierten Bewirtschaftungsplan“ aufmerksam.
    Dieser wurde im Juni 2012 für die Unterweser vereinbart, um die Interessen von
    Naturschutz, Schifffahrt und Landwirtschaft besser aufeinander abzustimmen. Der
    fachübergreifende Plan dient als Leitlinie staatlichen Handelns. Er sieht u. a. die
    Schaffung neuer Auenwälder und den Rückbau von Steinaufschüttungen vor.
    Der Ausschuss weist darauf hin, die Frage der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen
    von Planfeststellungsverfahren war Gegenstand verschiedener parlamentarischer
    Initiativen und Beratungen im 17. Deutschen Bundestag (vgl. u. a. Plenarprotokoll
    17/181; Bundestags-Drucksachen 17/9666 sowie 17/9887, Frage 147; die
    Dokumente können unter www.bundestag.de eingesehen werden). Ferner ist
    hinzuweisen auf das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
    (BMVI) veröffentlichte „Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung“. Das Dokument
    kann auf der Internetseite des BMVI heruntergeladen werden. Es stellt die bei der
    Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor vorgeschriebenen
    Beteiligungsschritte vor und erläutert sie. Das dort genannte Gesetz zur
    Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von
    Planfeststellungsverfahren wurde am 31. Mai 2013 verkündet.
    Der Petitionsausschuss begrüßt die darüber hinaus gehende Zielsetzung der
    Bundesregierung, die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung weiter
    auszubauen. Der Ausschuss hält es für den richtigen Weg, Sachverstand und
    Meinung der Bevölkerung zu suchen und über digitale Beteiligungsplattformen zur
    konstruktiven und frühzeitigen Einflussnahme einzuladen. Es entsteht ein
    potenzieller Mehrwert, wenn Betroffene ihre Perspektive zur Verfügung stellen und
    diese in die Planungen einfließen können. Besonders bei umweltpolitisch relevanten
    Entscheidungsprozessen sollte die Öffentlichkeitsbeteiligung gestärkt werden, ohne
    die zügige Umsetzung von Planungsvorhaben zu gefährden. Die Akzeptanz von
    Verkehrsinfrastrukturprojekten hängt ab von sorgfältiger Planung, Transparenz und
    guten Beteiligungsmöglichkeiten.
    Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss, die Petition der Bundesregierung – dem
    BMVI – als Material zu überweisen, soweit es um die sorgfältige Revision des
    Planfeststellungsbeschlusses zur Vertiefung von Unter- und Außenweser geht. Im
    Übrigen empfiehlt er, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
    entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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