Petition richtet sich an:
Bundestag
Wir fordern, dass der biologische Vater auch zwingend der rechtliche Vater sein soll.
Unter dem Begriff „Scheinvater“ versteht man einen Mann, der nicht der biologische Vater des Kindes ist, vom Gesetz als Vater angesehen wird.
Der Begriff “Kuckuckskinder” bezeichnet ein Kind, dessen rechtlicher Vater nicht der biologischer Vater.
Begründung
Emotional und rechtlich ist die Entdeckung, dass ein Kind nicht von dem Mann abstammt, der bisher als Vater angesehen wurde, immer eine Herausforderung.
Unterstellt man, dass 1 – 2 % dieser Kinder Kuckuckskinder sind, dann im Jahr 2019 zwischen 7.780 und 15.560 Kinder einem Vater rechtlich zugeordnet worden, der nicht der biologische Vater war.
Die Rechtsprechung hat hier mehrfach versucht dem „Scheinvater“ zu helfen. Ohne Erfolg. Nach dem der BGH in mehreren Verfahren entschieden hatte, dass ein Auskunftsanspruch möglich sei, sah das Bundesverfassungsgericht dies anders und verlangte für einen solchen Auskunftsanspruch eine ausdrückliche Gesetzesnorm. Das Bundesverfassungsgericht beendete ohne Aussicht auf Besserung diese Diskussion.
Danach ist die Mutter gesetzlich nicht verpflichtet, dem Scheinvater Auskunft über die Identität des biologischen Vaters zu erteilen. So urteilte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2015 (Beschl. v. 24.02.2015, Az.:1 BvR 472/14).