Petition richtet sich an:
Oberbürgermeister Manfred Wilde
Der Oberbürgermeister der Stadt Delitzsch, Dr. Manfred Wilde, wird aufgefordert, im Delitzscher Stadtrat eine Beschlussvorlage einzubringen, die die Stadtverwaltung Delitzsch beauftragt, alle notwendigen Vorbereitungen zur Durchführung eines Bürgerentscheides zur Frage „Soll das Delitzscher Freibad unbefristet durch die Stadt Delitzsch erhalten und weiter betrieben und für die Delitzscher Bürger und deren Gäste nutzbar sein?“ zu treffen.
Begründung
Die Frage der Erhaltung des Delitzscher Freibades als Freizeiteinrichtung wird in Delitzsch seit vielen Jahren diskutiert. Die Diskussion korrespondierte dabei stets mit dem Thema Bau eines Hallenbades in Delitzsch und/ oder touristische Nutzung des Werbeliner Sees als Freibadegelegenheit. Mit dem Entschluss des Oberbürgermeisters keine weiteren rechtlichen Schritte gegen die Umweltbehörde des Landratsamtes wegen der Unterschutzstellung des Areals am Werbeliner See seitens der Stadt Delitzsch in die Wege zu leiten, ist eine touristische Nutzung des Areals am Werbeliner See, insbesondere als Badegelegenheit für Delitzscher Bürger, auf absehbare Zeit ausgeschlossen. Die seitens der Stadtverwaltung in Aussicht gestellte Kompensation dieses Wegfalls durch Errichtung einer Schwimmhalle mit einem Außen(plansch)becken für Nichtschwimmer und gleichzeitiger Schließung des Delitzscher Freibades ist nach Auffassung der Initiatoren nicht geeignet, die Bedürfnisse der Delitzscher Bevölkerung adäquat zu befriedigen. Delitzsch läuft somit Gefahr, zukünftig auf seinem Stadtgebiet keine (legale) öffentliche Schwimmmöglichkeit unter freiem Himmel für seine Bürger vorzuhalten, ein Umstand, der umso absurder erscheint, da die Stadt von Seen umgeben ist.
Die Initiatoren verkennen nicht, dass die Notwendigkeit des Neubaus eines Lehrschwimmbeckens für die Stadt Delitzsch zwingend gegeben ist. Allerdings sollte dieser Aspekt nicht ausschließlich in Verquickung mit der Schließung des Delitzscher Freibades betrachtet werden, solange es Alternativkonzepte gibt. Der Erhalt des Delitzscher Freibades als Freizeit- und Sozialeinrichtung ist von erheblicher strategischer Bedeutung auch für kommende Generationen in unserer Stadt. Deshalb muss bei einer so gravierenden Entscheidung – wie der vorliegenden – die generationsübergreifend in die Zukunft wirken wird, der Bevölkerung auch außerhalb regulärer Kommunalwahlen ein direktes Mitentscheidungsrecht eingeräumt werden. Dies umso mehr, da fast alle im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen im Vorfeld der letzten Stadtratswahl versprochen haben, sich für den Erhalt der Delitzscher Freizeiteinrichtungen einzusetzen. Wenn man dieses Versprechen nunmehr nicht halten kann/will, sollte man das Entscheidungsrecht an den Souverän, also die Bürger zurückgeben und nicht über deren Köpfe hinweg im Stadtrat Tatsachen schaffen.