Bundesagentur für Arbeit - Aufnahme von Personen in der sogenannten Unterbeschäftigung in die Arbeitsmarktstatistik

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
147 Unterstützende 147 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

147 Unterstützende 147 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesagentur für Arbeit dazu anzuhalten, in die offiziell verkündete Arbeitslosenstatistik auch sämtliche Menschen, die im Rahmen der sogenannten Unterbeschäftigungsrechnung erfasst werden, aufzunehmen. Zählt man alle nicht genannten Menschen hinzu, steigt die Arbeitslosenquote im Monat Dezember 2015 von 6,1 Prozent auf 7,9 Prozent.

Begründung

Es werden fast 800.000 Personen, die von der Agentur für Arbeit abhängig sind, nicht mit in der offiziell verkündeten Arbeitslosenstatistik genannt, da sie in der „Unterbeschäftigung“ ausgewiesen werden. Darunter befinden sich beispielsweise über 160.000 Erwerbslose im Hartz IV Bezug, die älter als 58 Jahre sind und seit über einem Jahr kein Jobangebot des Jobcenters erhalten haben. Hier spricht die BA von der „Sonderregelung für Ältere (§ 53a Abs. 2 SGB II)“. Auch werden Menschen, die im Hartz IV Bezug stehen und Arbeitsgelegenheiten nachgehen, sog. Ein-Euro-Jobs, nicht mit aufgeführt. Auch wer kurzfristig erkrankt und bei der Agentur für Arbeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegt, fliegt aus der Arbeitslosenstatistik.Die Daten basieren auf der Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit vom 05.01.2016 für den Zeitraum Dezember 2015. Im Bericht „Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland – Monatsbericht Dezember und Jahr 2015“ können diese Zahlen nachgelesen werden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-811-028706

    Bundesagentur für Arbeit


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Bundesagentur für Arbeit dazu anzuhalten, in die
    offiziell verkündete Arbeitslosenstatistik auch sämtliche Menschen, die im Rahmen
    der sogenannten Unterbeschäftigungsrechnung erfasst werden, aufzunehmen.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, fast 800.000 Personen, die von
    der Bundesagentur für Arbeit (BA) abhängig seien, würden in der sogenannten
    Unterbeschäftigungsrechnung erfasst.... weiter

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