Proces peticije je bil zaključen
To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .
Mit der Petition wird gefordert, das Kirchenasyl bundeseinheitlich zu regeln, damit kein Abschiebungshindernis durch den Betroffenen geschaffen wird.
razlog
Die Rechtsprechung, ob ein Kirchenasyl ein vom Asylsuchenden zu verantwortendes Abschiebungshindernis ist, ist unterschiedlich. Siehe einerseits etwa Bayerisches Landessozialgericht L 8 AY 29/16 B ER vom 11.11.2016 zu abgesenkte Leistungen gemäß § 1a AsylbLG, andererseits Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern L 9 AY 9/20 B ER vom 13.09.2020 zur Wartezeit nach § 2 Abs. 1 AsylbLG. Die Petition versucht die Rechtseinheitlichkeit herzustellen.