Region: Germany
Family

Bundessozialgericht: kein Hund bei Hartz IV

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Bundestags
75 supporters 70 in Germany

Petitioner did not submit the petition.

75 supporters 70 in Germany

Petitioner did not submit the petition.

  1. Launched 2017
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

Das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 08.02.2017, Az. 14 AS 10/16 R, lässt sich mit wenigen Worten zusammenfassen: ALG II Bezieher haben kein Recht auf einen Hund als Haustier. Geklagt hatte eine Erwerbstätige, deren geringes Einkommen mit ALG II aufgestockt werden muss und welche die Beiträge zur landesgesetzlich vorgeschriebenen Hundehaftpflichtversicherung gemäß § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II von ihrem Einkommen absetzen wollte.

Auch Hartz 4 Empfängern und Menschen in der Grundsicherung darf es nicht verwehrt werden, einen Hund zu halten.

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News

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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

http://www.focus.de/wissen/natur/hunde/forschung/tid-32042/tiere-im-haushalt-zehn-gruende-warum-es-gesund-ist-einen-hund-zu-halten-hunde-foerdern-die-psychische-entwicklung_aid_1026371.html https://www.welt.de/gesundheit/psychologie/article112145958/Haustiere-tun-ihrem-Menschen-einfach-gut.html

Diese Petition ist wirklich völliger Unsinn. Die Haltung eines Hundes ist ein mögliches Vergnügen wie viele andere Freizeitgestaltungen auch. Dafür, dass die damit verbundenen Kosten aus Steuergeldern getragen werden sollen, gibt es aber nicht den geringsten Grund. Und wer meint, dass Budessozialgericht habe Hartz IV Beziehern Hundehaltung verboten, sollte schlicht lesen lernen, bevor er solchen Unfug ablässt.

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