Regione: Germania
Famiglia

Bundessozialgericht: kein Hund bei Hartz IV

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Bundestags

75 Firme

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

75 Firme

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Bundestags

Das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 08.02.2017, Az. 14 AS 10/16 R, lässt sich mit wenigen Worten zusammenfassen: ALG II Bezieher haben kein Recht auf einen Hund als Haustier. Geklagt hatte eine Erwerbstätige, deren geringes Einkommen mit ALG II aufgestockt werden muss und welche die Beiträge zur landesgesetzlich vorgeschriebenen Hundehaftpflichtversicherung gemäß § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II von ihrem Einkommen absetzen wollte.

Auch Hartz 4 Empfängern und Menschen in der Grundsicherung darf es nicht verwehrt werden, einen Hund zu halten.

Motivazioni:

Grazie davvero per il vostro appoggio

Link alla petizione

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Slip a strappo con codice QR

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Dati della petizione

Petition gestartet: 10/02/2017
Petition endet: 09/05/2017
Regione: Germania
Categorie: Famiglia

Novità

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

http://www.focus.de/wissen/natur/hunde/forschung/tid-32042/tiere-im-haushalt-zehn-gruende-warum-es-gesund-ist-einen-hund-zu-halten-hunde-foerdern-die-psychische-entwicklung_aid_1026371.html https://www.welt.de/gesundheit/psychologie/article112145958/Haustiere-tun-ihrem-Menschen-einfach-gut.html

Diese Petition ist wirklich völliger Unsinn. Die Haltung eines Hundes ist ein mögliches Vergnügen wie viele andere Freizeitgestaltungen auch. Dafür, dass die damit verbundenen Kosten aus Steuergeldern getragen werden sollen, gibt es aber nicht den geringsten Grund. Und wer meint, dass Budessozialgericht habe Hartz IV Beziehern Hundehaltung verboten, sollte schlicht lesen lernen, bevor er solchen Unfug ablässt.

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