Petition richtet sich an:
Landtagsabgeordnete und Landesregierung Baden-Württemberg
Um den Beitrag der Teilnehmenden zur Finanzierung der Weiterbildung wenigstens stabil zu halten, kämpfen die baden-württembergischen Volkshochschulen und ihr Landesverband seit Jahren für eine Erhöhung der Landesförderung zumindest auf den Bundesdurchschnitt. Nach dem Regierungsentwurf des Doppelhaushalts erfolgt diese Anhebung auf den Bundesdurchschnitt auch 2020/2021 nicht.
Dabei steht Baden-Württemberg derzeit im Vergleich der 16 Landesförderungen auf dem 13. Platz.
Weiterbildung muss aber für alle erschwinglich sein!
In Baden-Württemberg müssen die Teilnehmenden zur Finanzierung der Arbeit der Volkshochschulen 23,5 Prozent mehr beitragen als das im Bundesdurchschnitt der Fall ist, nämlich 58,3 Prozent gegenüber 34,8 Prozent.
Der bundesüberdurchschnittlich hohe Anteil der Teilnahmegebühren ist die Folge der immer noch bundesunterdurchschnittlichen Landesförderung. Mit ihr benachteiligt das Land alle Weiterbildungsteilnehmenden und schließt darüber hinaus genau jene von der Weiterbildung aus, die am meisten von ihr profitieren würden („soziale Selektivität der Teilnahmegebühren“). Das widerspricht dem grün-schwarzen Koalitionsvertrag, nach dem "lebenslanges Lernen der Schlüssel zur Teilhabe an unserer Gesellschaft und ihrer Entwicklung (ist)" und deshalb allen offen stehen muss.
Der 13. Platz im Vergleich der Bundesländer ist kein Platz für das Spitzenland Baden-Württemberg. Wenigstens bundesdurchschnittlich muss die Landesförderung sein!
Das Land darf sein Wort nicht brechen. Es muss sein im Weiterbildungspakt gegebenes Versprechen vollständig erfüllen!
Der Doppelhaushalt wird in der zweiten Dezemberhälfte vom Landtag beschlossen, bis dahin lohnt sich jede Unterstützung, um die wir herzlich bitten.
Begründung
Die 169 baden-württembergischen Volkshochschulen mit ihren über 650 Außenstellen erfüllen Tag für Tag ihre gemeinwohlorientierte öffentliche Aufgabe. Mit ihrem Angebot von jährlich mehr als 3,17 Millionen Unterrichtsstunden in rund 120.000 Veranstaltungen erreichen sie über 2,2 Millionen Menschen. Eines ihrer Hauptziele ist es, Menschen mit unterschiedlichen Interessen, verschiedener Herkunft und aus unterschiedlichen Schichten trotz unterschiedlichen Alters zusammenzuführen und ihnen gemeinsames Lernen zu ermöglichen.
Mit der bundesunterdurchschnittlichen Landesförderung benachteiligt das Land alle diese Weiterbildungsteilnehmenden und schließt darüber hinaus genau jene von der Weiterbildung aus, die am meisten von ihr profitieren würden („soziale Selektivität der Teilnahmegebühren“). Das widerspricht auch dem grün-schwarzen Koalitionsvertrag, nach dem "lebenslanges Lernen der Schlüssel zur Teilhabe an unserer Gesellschaft und ihrer Entwicklung (ist)" und deshalb allen offen stehen muss.
Mehr darüber lesen Sie hier:
https://www.vhs-bw.de/drei-minuten-weiterbildungspolitik_2019.pdf
https://www.vhs-bw.de/fragen-zur-landesfoerderung.pdf
https://www.vhs-bw.de/presse/2019/pm-landesfoerderung-161019.pdf
https://www.vhs-bw.de/newsletter/aelter/newsletter-juni-2018.html