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Das Freitagsgebet: Ein Menschenrecht der Religionsfreiheit

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La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
26 Soutien 25 en Allemagne

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2020
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  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Der Freitag ist der heilige Tag der Muslime. Wie für Juden der Sabbat und Christen der Sonntag. Juden und Christen haben keine Probleme diesen heiligen Tag wahrzunehmen und in die Synagoge oder Kirche zu gehen. Es ist kein Werktag bzw Schultag. Bei den Muslimen ist es eigentlich noch Simpler. Der Tag ist im Prinzip wie jeder anderer. Man hat nur eine einzige religiöse Verpflichtung: Das Freitagsgebet, was in der Winterzeit von 13 bis 14 Uhr und in der Sommerzeit von 14 bis 15 ca. je nach Moschee. Es ist für gläubige Muslime (nur die Männer) verpflichtend, dieses Gebet wahrzunehmen, wenn die Möglichkeit besteht in der Moschee. Wir möchten ein Gesetz oder eine Möglichkeit, die dies Arbeitnehmern und Schüler gestattet an dem Gebet teilzunehmen. Der Arbeitgeber oder die Schule müssen dies in irgendeiner Form gestatten. Eine Ersatzleistung unter der Woche, die diese Zeit ausgleicht ist legitim.

Raison

Muslime sollen die selben Rechte und Vorzüge wie Christen und Juden genießen und einfordern können. In der Zeit zwischen 13 und 15 Uhr je nach Sommer oder Winterzeit findet in den meisten Schulen Unterricht statt. Viele Arbeitgeber dulden nicht eine Regelung zu finden und haben kein Verständnis. Man könnte etwas nacharbeiten. Es muss eine gesetzliche Möglichkeit geben. Die ermöglicht, dass Muslime sich als Teil der Gesellschaft sehen und so besser integrieren können.

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Da, entgegen der Behauptung in der Pedition, der Samstag ein Werktag ist, müßte für Juden dann auch eine Regelung gefunden werden. Der Peditionsschreiber sagt, dass dies Gebetsgebot nur für Männer gilt. Damit wird der Gleichberechtigungsgrundsatz verletzt. Zudem ist Religion Privatsache. Jeder muß sich selbst mit seinen Arbeitgener einigen.

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