Petition richtet sich an:
Finanzminister Olaf Scholz
Im neuen Investmentsteuergesetz (InvStG) werden ETF-Fonds und andere Fonds ungerechterweise vorab versteuert, auch wenn später keine realen Gewinne erzielt werden.
Das neue Investmentsteuergesetz muss dringend abgeändert werden.
Begründung
Nehmen wir an, ich kaufe im Jahr 2018 ETF-Fondsanteile und verkaufe diese nach 10 Jahren zum Einkaufspreis, d.h. ohne Gewinne zu erzielen. Wenn in einige der dazwischen liegenden Jahren der Fond im Plus schließt, muss ich nach dem neuen Investmentsteuergesetz (InvStG) in diesen Jahren Steuern vorab abführen, ohne tatsächliche Gewinne realisiert zu haben. Nach den 10 Jahren erhalte ich lediglich einen Verlustvortrag, den ich nur mit Gewinnen aus anderen Aktien- oder Fondsverkäufe verrechnen kann. Wenn ich aber danach nie mehr Fondsanteile oder Aktien kaufen möchte oder die Zeiten schlechter werden und keine Gewinne mehr zu erzielen sind, habe ich Jahre lang Steuern vorab bezahlt, für fiktive Gewinne. Die vorab bezahlten fiktiven Steuern bekomme ich nach dem jetzigen Gesetz nicht mal zurückerstattet. Eine sehr ungerechte steuerliche Behandlung!
In einem gerechten Steuersystem sind nur tatsächlich erzielte Gewinne zu versteuern. Bei ausschüttenden Fonds sind auch die jährlichen Ausschüttungen, ähnlich wie Aktiendividenden, zu versteuern. Bei thesaurierenden Fonds steigen die Anteile in der Regel im Wert und erzielen später beim Verkauf normalerweise höhere Gewinne, die dann auch versteuert werden. Nichts spricht gegen eine gerechtere Besteuerung von ETF-Fonds.