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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag
Die bayerische Landesregierung wird aufgefordert, das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) vom 10. Dezember 2021, das "Modell Bayern", dahingehend zu reformieren, dass bei den Grundstücken nach der Nutzungsart (z. B. in 3 bis 4 Kategorien) differenziert wird. Dadurch wird das bayerische Modell nicht unbürokratischer, sondern ein Stück fairer als das wertbasierte Modell.
Begründung
Für Grundstücke in Bayern wurde ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit sollte im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert werden, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt. Nicht berücksichtigt wurde dabei, dass Grundstücke völlig unterschiedlich nutzbar sind.
Im Ergebnis werden jetzt erschlossene Grundstücke (z. B. Bauland), erschließbare Grundstücke (z. B. Bauerwartungsland) und Landschafts- oder Naturschutzflächen gleich behandelt.
Ohne dass die Nutzungsart für alle Grundstücksgrößen und nicht nur für landwirtschaftliche Flächen oder Flächen über 1 ha bei der Berechnung berücksichtigt wird, ist der jetzt errechnete Grundsteuermessbetrag zutiefst ungerecht.