Region: Bayern
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Die Nutzungsart der Grundstücke ist der Berechnung des Steuermessbetrages zu berücksichtigen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag

1 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet Februar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag

Die bayerische Landesregierung wird aufgefordert, das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) vom 10. Dezember 2021, das "Modell Bayern", dahingehend zu reformieren, dass bei den Grundstücken nach der Nutzungsart (z. B. in 3 bis 4 Kategorien) differenziert wird. Dadurch wird das bayerische Modell nicht unbürokratischer, sondern ein Stück fairer als das wertbasierte Modell.

Begründung

Für Grundstücke in Bayern wurde ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit sollte im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert werden, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt. Nicht berücksichtigt wurde dabei, dass Grundstücke völlig unterschiedlich nutzbar sind. 

Im Ergebnis werden jetzt erschlossene Grundstücke (z. B. Bauland), erschließbare Grundstücke (z. B. Bauerwartungsland) und Landschafts- oder Naturschutzflächen gleich behandelt.
Ohne dass die Nutzungsart für alle Grundstücksgrößen und nicht nur für landwirtschaftliche Flächen oder Flächen über 1 ha bei der Berechnung berücksichtigt wird, ist der jetzt errechnete Grundsteuermessbetrag zutiefst ungerecht.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.02.2025
Sammlung endet: 02.08.2025
Region: Bayern
Kategorie: Steuern

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