Alueella: Saksa
Hyvinvointi

Die Reformierung der Witwen(r)- Renten mit weniger Abzügen bei Hinzuverdienst

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  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 6.4.2022
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Im Moment bekommen Bezieher von Witwenrenten beim Hinzuverdienen stets 40% vom Hinzuverdienst anschließend an ihrer Witwenrente gekürzt.

Ein mit hoher Rente und meist hoher Betriebsrente im Ruhestand befindlicher Bürger kann aber hinzuverdienen, was er will und bekommt nichts an seiner Rente gekürzt.

Das ist doch sehr ungerecht, zumal die Witwenrenten i.d.R. so niedrig sind, dass z.B. Frauen mit Kindern dazuverdienen müssen und dann stets von diesem Lohn 40% an der Rente wieder abgezogen bekommen.

Da wird meines Erachtens Leistung bestraft!

Perustelut

Speziell Verwitwete mit Kindern sind hiervon betroffen. Darum gehört dieser 40% Abzug beim Hinzuverdienen dringend abgeschafft oder wenigstens auf 10% gekürzt.

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Uutiset

  • Liebe Unterstützende,

    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Väittely

Eine § Rente des vorverstorbenen Ehemanns ist im Lauf der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit über Jahre erarbeiteter Anspruch gegen den Staat. Die Witwe erhält diese Versorgung zu Recht. Nach europäischem Rechtsverständnis soll so der Staat von weiteren Sozialhilfeleistungen entlastet werden. Unsere § sind aber auf konservative Modelle des 20. Jhs. bezogen und gehören auf den Prüfstand. den nächsten Jahren immer mehr alleinstehende Frauen so schlecht versorgt Hinterbliebene, dass sie im Rentenbezug zuverdienen müssen. Daher müssten digitale Ämter individueller taxieren dürfen!

Witwenrente ist keine Rentenversicherung, für die man selbst Beiträge gezahlt und damit Ansprüche erworben hat. Sie ist eine Unterhaltsleistung des Staates an Hinterbliebene, um diese zu unterstützen. Wie bei anderen Unterhaltsleistungen wird ein Hinzuverdienst daher angerechnet. Ist der nötige Unterhalt schon anderweitig abgedeckt (z.B. durch Einkünfte aus Arbeit, Kapitalvermögen oder andere staatl.Unterhaltsleistungen wie ALGII), liegt keine Bedürftigkeit vor.

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