Petition richtet sich an:
Bundesregierung und die Regierungen der deutschen Küstenländer (insbesondere die zuständigen Umwelt- und Fachministerien).
Dieses Konzept fordert nicht nur eine Lösung - es ist die Lösung. Vollständig ausgearbeitet für den sofortigen Einsatz. Es schließt die aktuelle Lücke für ein nationales Rettungs- und Präventionssystem für unsere Meeressäuger.
Der Fall des gestrandeten Buckelwals Hope/Timmy in der Ostsee hat gezeigt: Deutschland verfügt im Ernstfall über keine staatlich koordinierte Rettungsstruktur – obwohl Zuständigkeiten im Naturschutzrecht klar geregelt und die Risiken seit Jahren bekannt sind.
Ein verletztes, erschöpftes Tier über Wochen – allein, orientierungslos, vollständig abhängig von menschlicher Verantwortung. Doch es fehlten klare Abläufe, eindeutige Zuständigkeiten und verbindliche Maßnahmen.
Der Leidensweg des Buckelwals macht viele Menschen fassungslos – die Erkenntnis, dass Deutschland zwar über hochprofessionelle Leitstellen für menschliche Notfälle verfügt, die innerhalb Minuten koordiniert werden, doch bei einem Meeressäuger sogar für erste stabilisierende Hilfsmaßnahmen erst langwierige behördliche Regelungen getroffen werden müssen. Zu Recht empfinden Menschen weltweit diese Ohnmacht - denn vorrangig ist gemäß Tierschutzgesetz zu handeln.
Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass große Meeressäuger durch menschengemachte Ursachen in Notlagen geraten. Viele europäische Küstenländer verfügen deshalb bereits über staatlich organisierte Rettungsstrukturen für Meeressäuger – Deutschland hingegen nicht.
Während die Niederlande mit nur 451 km Küste über eine staatlich funktionierende Leitstelle verfügen, besitzt Deutschland hingegen mit rund 2.400 km Küste bis heute keine zentrale Einsatzstruktur.
Dabei hätten die Niederlande im Fall von Hope/Timmy innerhalb weniger Stunden Unterstützung leisten können, sofern Deutschland diese angefordert hätte.
In Ländern, in denen Meeressäuger erfolgreich gerettet werden, existiert ausnahmslos eine staatliche Leitstelle. In Deutschland hingegen können NGOs lediglich beobachten - nicht handeln, solange ihnen staatliche Befugnisse der Landesbehörde fehlen.
Diese strukturelle Lücke muss unverzüglich geschlossen werden.
SOFORT UMSETZBARE MASSNAHMEN:
1. Einrichtung einer zentralen Meldestelle für Sichtungen großer Meeressäuger
Eine zentrale Bundesstelle übernimmt verbindlich 24/7 die Einsatzleitung und Koordination aller Sichtungsmeldungen von Küstenwache, Fischereibetrieben und Bevölkerung. So können Maßnahmen sofort eingeleitet werden und ein Diagnose- und Helferteam frühzeitig vor Ort sein, um Strandungen möglichst zu verhindern.
2. Verbindliche Einsatzkette für Meeressäuger-Notfälle
Klare Zuständigkeiten für Behörden, Feuerwehren, Tierärzte und Spezialteams.
3. Standardisierte Einsatzprotokolle
Von der Sichtung bis zur vermeidbaren Strandung – damit Küstenwache, Behörden und Helfer bundesweit nach denselben Grundregeln handeln.
4. Sofortige Bereitstellung eines mobilen Einsatzteams
Ein kleines, geschultes Team ist nach Dringlichkeitseinordnung innerhalb der folgenden Reaktionszeiten am Einsatzort, um den Zustand des Tieres zu beurteilen und Maßnahmen einzuleiten.
Einsatzzeit A – Akuter Notfall
Reaktionszeit: ≤ 20 Minuten
Bei akuter Gefahr wie Strandungen, Feststecken im Schlick, Atemnot, schwerer Desorientierung oder sichtbaren Verletzungen
Einsatzzeit B – Hohe Gefahr, aber kein akuter Notfall
Reaktionszeit: ≤ 60 Minuten
Bei Aufenthalten in Flachwasser, Hafenbereichen oder anderen Risikozonen sowie bei ungewöhnlichem
Verhalten, das auf beginnende Not hindeuten kann
Einsatzzeit C – Routineeinsatz / Sichtung ohne Verdacht
Reaktionszeit: ≤ 6 Stunden
Bei Sichtungen augenscheinlich gesunder Tiere in sicheren Küstenbereichen
Begründung
5. Unverzügliche Anforderung internationaler Unterstützung
Solange Deutschland keine eigene Leitstelle besitzt, muss Unterstützung ohne Verzögerung von Staaten mit etablierten Rettungssystemen angefordert werden. Dazu gehört die sofortige Einbindung spezialisierter internationaler NGOs, deren Fachwissen entscheidend ist, um Fehleinschätzungen, Verzögerungen und vermeidbare Verschlechterungen zu verhindern. In diesem Kontext muss eine Rahmenfreigabe eingeführt werden, wie sie im Katastrophenschutz und THW bereits üblich ist. Sie ermöglicht der Einsatzleitung, innerhalb eines klar definierten Rahmens eigenständig zu handeln, ohne jede Einzelmaßnahme erneut genehmigen zu müssen
6. Unverzügliche Erste-Hilfe-Maßnahmen
Wärmebilddiagnostik ermöglicht eine schnelle, berührungslose Einschätzung von Unterkühlung, Überhitzung, Entzündungen und Stressreaktionen und ist internationaler Standard. Sie schützt das Tier und hilft Helfern, Risiken realistisch einzuschätzen.
Eine Schutzzone wird durch mehrere Boote gebildet, die ringförmig verankert werden. Zwischen ihnen gespannte Planen schaffen einen tiefen, sicheren Wasserraum mit offenem Einlass, der nach Eintritt des Tieres geschlossen wird.
Der Salzgehalt wird angepasst, um Regeneration zu unterstützen. Leitlinien regeln, ab welchem Fortschritt ein Tier in sein Habitat zurückbegleitet wird.
Einheitliche Sofortmaßnahmen verhindern physiologische Schäden: regelmäßige Benetzung der Haut, Anlegen einer Rinne, Stabilisieren von Mikrovertiefungen, Einsatz von Planen, Pontons oder Strömungslenkung zur Druckentlastung. Nach Rückführung in tieferes Wasser ist das Tier kontrolliert in eine Schutzzone zu begleiten. Eine konstante Bezugsperson unterstützt kooperative Stabilisierungsimpulse. Eine Strandung ist bei rechtzeitiger Sichtung zu verhindern. Maßnahmen sind an die Stressbelastung anzupassen. Die Rettung hat Vorrang, solange keine Blutdiagnostik eine gegenteilige Einschätzung bestätigt. Eine Flachwasserstrandung stellt eine erhebliche Belastung dar und übersteigt das Stressniveau technischer Maßnahmen deutlich.
7. Mindeststandards für Diagnostik und Erstversorgung
Das Tierschutzgesetz verpflichtet zur Vermeidung von Leid, definiert jedoch keine diagnostischen Mindeststandards. Diese sind bundesweit festzulegen. Eine belastbare Entscheidungsgrundlage erfordert klare medizinische Parameter, um ein sterbendes von einem erschöpften Tier zu unterscheiden. Solange ein Meeressäuger atmet, Lautäußerungen zeigt oder Bewegungen ausführt, darf er nicht als „sterbend“ eingestuft werden. Erst eine Blutdiagnostik ermöglicht eine objektive Bewertung. Entscheidungen dürfen nicht allein anhand des äußeren Erscheinungsbildes getroffen werden. Ist eine Blutabnahme wegen tiefen Schlicks vorübergehend nicht möglich, ist der Bewegungsradius regelmäßig auf tragfähige Bereiche zu prüfen, bis ein sicherer Zugang hergestellt werden kann. Phasen geringerer Aktivität sind für die Blutabnahme zu nutzen.
8. Verpflichtende Sofortmeldung von Netzverlusten
Ohne Sanktionen, jedoch mit Dokumentation und sofortiger Aktivierung von Tauchern zur zeitnahen Bergung verlorener Netze.
Alle Sofortmaßnahmen erfordern keinen Gesetzesbeschluss und können sofort umgesetzt werden.
Aufzubauende Strukturen
Deutschland benötigt eine staatlich verantwortete Rettungskette, die ab der ersten Sichtung klare Abläufe, Zuständigkeiten und Entscheidungswege definiert. Dazu gehören geschützte Arbeitsbereiche, abgestimmte Einsatzlogiken und eine verlässliche Koordination zwischen Küstenwache, Behörden und Fachstellen. Moderne Fangtechnologien, Kontrolle und Dokumentation von Netzen, Meldepflicht bei Netzverlusten, Bergung von Geisternetzen, Schulungen für Fischereibetriebe, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Routenanpassungen, akustische Warnsysteme sowie klare Zuständigkeiten für dynamische Küstenabschnitte sind bundesweit zu regeln.
Ziel
Ein vollständiges Konzept stellt einen wissenschaftlich ausgearbeiteten Leitfaden für eine nationale Strategie bereit. Es fordert Bund und Länder auf, gemeinsam mit Fachbehörden und Wissenschaft ein modernes, wirksames und international anschlussfähiges Rettungs- und Präventionssystem aufzubauen und die Sofortmaßnahmen unverzüglich umzusetzen. Prävention liegt in menschlicher Verantwortung und reduziert kostenintensive Notfalleinsätze. Der Schutz großer Meeressäuger ist eine staatliche Aufgabe und darf nicht vom Zufall oder Ehrenamt abhängen. Eine wissenschaftlich ausgearbeitete 20‑seitige Langversion liegt vor und wird aus Gründen des geistigen Eigentums ausschließlich auf Anfrage an staatliche Stellen zur Prüfung bereitgestellt. Wissenschaftliche Institutionen erhalten auf Anfrage relevante Teilkonzepte.
Meine Dringlichkeit und meine Betroffenheit