Wirtschaft

Eindämmung der Abmahnwellen - Die erste Abmahnung ohne Kostenberechnung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
98 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

98 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die erste Abmahnung muss für den Verursacher kostenfrei sein. Es dürfen erst dann Kosten für den Verursacher entstehen, wenn der Grund der Abmahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht behoben wurde..

Begründung

Die Abmahnwellen in Deutschland nehmen überhand. Oft sind es kleine Detailfehler in einem Impressum oder kleine Formfehler auf einer Internetseite, die nicht absichtlich getätigt wurden. Dieses nutzen sogenannte Abmahnanwälte, die sich darauf spezialisiert haben aus, um kleine und mittelständische Firmen oder Privatpersonen mit absolut überhöhten Abmahnkosten abzumahnen. Diese muss vom Gesetzgeber unterbunden werden.

Es sollte bei einer Abmahnung darum gehen, dass der Abmahngrund innerhalb einer angemessen Frist behoben wird. Erst nach Ablauf dieser Frist darf der Abmahnende kostenpflicht tätig werden.

Damit wird die unseriöse Abmahnung, die nur dadurch getätigt wird, um Geld zu verdienen hinfällig. Seriöse Abmahnungen, bei denen es um den Grund der Abmahnung geht, erfüllen unberührt davon ihren eigentlichen Zweck.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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