51 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass bei Backwaren, die mit einer eindeutigen Aussage zu ihrem Inhalt bezeichnet und beworben werden, z. B. Roggengebäck, dieser Inhalt auch zu 100 % gegeben sein muss.
Begründung
Gebäck, das als Roggengebäck bezeichnet und als solches beworben wird, z. B. Roggensemmel, enthält nach Aussage der Geschäftsführung eines Bäckereibetriebes nur einen Anteil von 17 % Roggenmehl, was nach dessen Aussage dem gesetzlichen Anspruch genügt. Diese Tatsache ist m. E. eine Täuschung der Kunden und darf gesetzlich nicht legitimiert werden. In diesem Fall handelt es sich um eine Mischung und der Gesetzgeber müsste vorschreiben, dass der jeweilige Anteil der Mehle in der Bezeichnung und Bewerbung des Produktes eindeutig genannt werden muss.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
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Petition gestartet:
05.12.2019
Petition endet:
25.02.2020
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.