Švietimas

Eine faire Finanzierung für Niedersachsens Waldorfschulen!

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Peticija adresuota
Das Niedersächsische Kultusministerium
12 898 Palaikantis 10 064 in Žemutinė Saksonija

Peticijos gavėjas neatsakė.

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  1. Pradėta 2016
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta 2018-10-25
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Die Finanzierung der Waldorfschulen in Niedersachsen ist in eine Schieflage geraten, die der im Grundgesetz verankerten Privatschulfreiheit widerspricht. Für einige Waldorfschulen ist die schlechte Finanzierungssituation existenzgefährdend.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben bereits 2013 im Koalitionsvertrag vereinbart, die Finanzierung von Niedersachsens Freien Schulen gerechter zu gestalten. Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, ihr Versprechen im Koalitionsvertrag zu erfüllen und die Finanzierung Freier Schulen auf eine neue, faire Grundlage zu stellen.

-> Die Landeszuschüsse müssen es den Waldorfschulen ermöglichen, den Genehmigungsvoraussetzungen für Freie Schulen nachzukommen und gleichzeitig die gesetzliche Deckelung der Schulgelder durch das sogenannte Sonderungsverbot zu erfüllen. -> Finanzhilfe ist dann fair, wenn sie sich an den tatsächlichen Schülerkosten unter Berücksichtigung der Sachkosten orientiert. -> Die Waldorfschulen benötigen mehr Transparenz bei den relevanten Berechnungsgrößen für eine bessere Planbarkeit. -> Sämtliche bildungspolitischen Programme und Modellprojekte sollen in Zukunft auch den Waldorfschulen offenstehen.

Priežastis

Waldorfschulen bestreiten nur etwas mehr als 60 Prozent ihrer Mittel aus der finanziellen Unterstützung durch die Landesregierung. Gleichzeitig sind die Schulträger in ihrer Einnahmen- und Kostengestaltung gesetzlich eingeschränkt: Das Grundgesetzt verbietet die Sonderung von Kindern nach den Einkommensverhältnissen ihrer Eltern bei der Schulwahl. Sie deckelt damit das Schulgeld. Freie Schulen sind außerdem durch den Gesetzgeber verpflichtet, gleichwertige Gehälter an das Lehrpersonal zu zahlen.

Die Schulgelder allein können die Finanzierung der Waldorfschulen wegen des Sonderungsverbots nicht sicherstellen. Oftmals erhalten die Schulen deshalb zusätzliche Unterstützung der Eltern und der Kommunen, beispielsweise über Bauzuschüsse. Sowohl Kommunen als auch Eltern sind jedoch nicht in jedem Landkreis in der Lage, die Finanzlücke der Waldorfschule vor Ort zu schließen.

In der Konsequenz bleibt oftmals kein Geld, um schulpolitische Projekte umzusetzen. In einigen Fällen – insbesondere in finanzschwachen Landkreisen – bedroht die Finanzierungssituation akut den Erhalt der Waldorfschulen.

Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Gestaltung der Zuschüsse durch die Landesregierung. In Niedersachsen werden Sach- und Investitionskosten nicht in der Berechnung berücksichtigt. Schulgründungen, bauliche- und Sanierungsmaßnahmen oder die Umsetzung von zusätzlichen Betreuungsangeboten müssen vollständig durch die Elternvereine getragen werden. Auch die Umsetzung neuer pädagogischer Konzepte wie beispielsweise der Inklusion müssen die Waldorfschulen vorfinanzieren. Die freien Schulträger werden bei entsprechenden Fördermitteln oftmals nicht berücksichtigt.

Die Waldorfschulen Niedersachsens setzen sich bereits seit vielen Jahren für eine faire, transparente und auskömmliche Finanzierung Freier Schulen ein. Bislang konnten wir keine wesentlichen Verbesserungen erreichen. Das möchten wir nun ändern und die Landesregierung gemeinsam daran erinnern, wie wichtig eine vielfältige Schullandschaft ist, welchen Beitrag die Waldorfschulen dazu leisten und wie eine mangelhafte finanzielle Ausstattung sie gefährdet.

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    Mit besten Grüßen,
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diskusijos

Es geht darum, dass Eltern das Recht auf freie Schulwahl für ihr Kind haben, unabhängig der Besitzverhältnisse. Jeder soll das Recht haben die passende Pädagogik auszuwählen. Die Ersatzschulen sind in Niedersachsen aber viel zu schlecht finanziert, damit Schulgeld wesentlich gesenkt werden kann.

Bevor über geforderte staatliche Unterstützung entschieden wird, darf der Staat und Steuerzahler sicher erwarten, dass auch diese Leistungsempfänger zunächst Auskünfte über ihre Einnahmen (Elternbeiträge) und eigene Eigenleistungen/Vermögen geben! Staatliche Unterstützung gibt es nur für Bedürftige! (siehe BVerwG). Ist das geschehen? Oder wurden/werden diese Daten - wie in Berlin - verweigert?* Berliner Zeitung am 12.5.2017. Gibt es auch in Niedersachsen die - unbeachtete - Regel, dass Geschwister-Rabatte nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit und auf Antrag gewährt werden?

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