Velfærd

Einführung max. Bearbeitungsfrist Eingliederungshilfe Schulbegleitung SGB IX, für zust. Behörde

Petitionen behandles
Regierungspräsident Thomas Bauer
25 Støttende 6 i Mittelfranken

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

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  1. Startede september 2022
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt den 01-11-2022
  4. Dialog
  5. Mislykket

Nach/bei Antrag auf eine Schulbegleitung gem. SGB IX Eingliederungshilfe, soll der zuständigen Behörde, nach Erhalt aller, für sie nötigen Unterlagen zur Antragsbearbeitung, eine max. Frist zur Bearbeitung gesetzt werden. Innerhalb dieses festgelegten Zeitraums, soll der Antrag bearbeitet/geprüft werden, der bewilligte/abgelehnt Bescheid ist schriftlich bis Ende der Frist zu übermitteln. Umzusetzen wäre dies evtl. mit einer automatischen Bestätigung (z.b Mail, SMS), nach Eingang aller benötigten Unterlagen, ab der dann die Bearbeitungsfrist beginnt. Zudem wäre eine feste Alphabetische Aufteilung der Antragssteller, auf die zuständigen Mitarbeiter der Behörde denkbar, um die Arbeitsverteilung und Zuständigkeit zu erleichtern.

Begrundelse

Diese Forderung ist wichtig, da Schulbegleiter sehr häufig nur einen befristeten Vertrag bis Ende des Schuljahres haben, häufig muss für das betreute Kind jährlich ein neuer Antrag auf Begleitung gestellt werden, trotz frühzeitiger (teils Monate vor Schuljahrende) Antragstellung, ist es nicht selten, das bei Beginn des neuen Schuljahres noch kein Bescheid der Behörde vorliegt. Ohne schriftlichen Bescheid, ist das Kind ohne Begleitung, wodurch es bei der bewätigung des Schulalltags teils massiv eingeschränkt ist. Auch sind die Mitschüler die Leidtragenden, je nach Grund der eigentlich benötigten Schulbegleitung, die dem betroffenen Kind dann fehlt, und deren Arbeit von Lehrern und Schülern im Alltag nicht abzufangen ist, wodurch sich alle Beteiligten schnell mit der Situation überfordert fühlen können, was wiederum negative Auswirkungen auf das Lernen und das Miteinander haben kann. Dieser Zustand wäre aber vermeidbar, wenn sich die Behörde, an eine Bearbeitungsfrist halten müsste, so würde sich auch eine evtl. Anstauung unbearbeitet Anträge vermeiden lassen. Eltern, Lehrer, das Begleitkind, und die Schulbegleitung, könnten beruhigt ins neue Schuljahrstarten, alles läuft geregelt und auch die Behörde hätte weniger stress, da Anträge so nicht mehr durch aufschub oder fehlender Unterlagen liegen bleiben.

Tak for din støtte , Jasmin Röder Fra Uffenheim
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