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Einhaltung von § 24 KiBiz NRW*Keine unrechtmäßige Verwendung von Landeszuschüssen durch Kommunen!

Petition is addressed to
Der Präsident des Landtags NRW

1,545 signatures

1,474 from 29,000 for quorum in North Rhine-Westphalia North Rhine-Westphalia

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Petition is addressed to: Der Präsident des Landtags NRW

Wir fordern eine konsequente Einhaltung und Überprüfung der Regelungen des § 24 Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Nordrhein-Westfalen.
Es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass einige Kommunen sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, wodurch zu Unrecht Landeszuschüsse in Anspruch genommen werden. Diese Verstöße bestehen seit dem 1. August 2020 und dauern bis heute an. Sie führen zu einer Benachteiligung von Kindertagespflegepersonen sowie Kindern und Eltern.

Hintergrund und Problematik
Der § 24 Kinderbildungsgesetz NRW regelt die Vergabe von Landesmitteln in der Kindertagespflege. Doch in etlichen Kommunen werden die gesetzlichen Vorgaben nicht ordnungsgemäß umgesetzt, obwohl die Landesmittel in Anspruch genommen werden! Dies untergräbt die ursprüngliche Intention des § 24 Kinderbildungsgesetz NRW.

Nach Offenlegung der Missstände durch eine Umfrage des Netzwerk Kindertagespflege NRW im Jahr 2021 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW des Landes NRW unter Leitung von Herrn Minister Dr. Stamp am 28.06.22 eine Prüfung der rechtmäßigen Verwendung von Landesmitteln gemäß § 24 Kinderbildungsgesetz NRW zugesichert. Dies wurde jedoch unter der anschließenden Leitung von Frau Ministerin Paul NICHT umgesetzt.
Unter folgendem Link sind die Ergebnisse der ausführlichen Umfrage abrufbar:
https://www.netzwerk-ktp-nrw.de/?p=133

Welche Vorgaben müssen rückwirkend überprüft werden, um zu Unrecht erhaltene Landesmittel in mehrfacher doppelstelliger Millionenhöhe von den Kommunen zurückzufordern?

"§ 24 Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege und Verwendungsnachweis"
"(3) Der Landeszuschuss nach Absatz 2 Satz 1 setzt bei Kindern, die außerhalb des Haushalts der Eltern betreut werden, eine Bestätigung des Jugendamtes voraus, dass..."

"5. für Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson eine gleichermaßen geeignete Betreuung durch transparente Regelung des Jugendamtes sichergestellt wird,..."

Während der Gesetzgeber für Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson eine Vertretung vorsieht, existiert diese noch immer nicht flächendeckend. Dadurch entstehen Betreuungslücken für Eltern und Kinder.
Zudem darf die Finanzierung der Vertretung nicht zu Lasten der Kindertagespflegepersonen gehen. Die Kosten für eine verlässliche Vertretung müssen von den Kommunen getragen werden, um die Betreuung der Kinder sicherzustellen und finanzielle Nachteile für Kindertagespflegepersonen zu vermeiden.

"6. die laufende Geldleistung nach § 23 Absatz 2 und 2a des Achten Buches Sozialgesetzbuch erfolgt und jeder Kindertagespflegeperson im Rahmen von § 23 Absatz 2 Nummer 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für jedes ihr zugeordnete Kind ein Betrag für mindestens eine Stunde pro Betreuungswoche für mittelbare Bildungs- und Betreuungsarbeit geleistet wird,..."

Der Betrag zur mittelbaren Bildungs- und Betreuungszeit wird in manchen Kommunen nicht jährlich angepasst. Die Höhe des Betrages wird in vielen Kommunen zudem willkürlich festgelegt.

"8. die laufende Geldleistung auf Grundlage des Betreuungsvertrages mit den Eltern und beispielsweise auch bei vorübergehender Krankheit beziehungsweise Abwesenheit des Kindes weitergewährt wird und..."

In einigen Kommunen wird die laufende Geldleistung gekürzt, wenn ein Kind vorübergehend fehlt, beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub. Zudem verlangen manche Kommunen von Kindertagespflegepersonen das aufwändige Ausfüllen von Stundenzetteln, obwohl die Betreuungsverträge die Betreuungszeiten und den individuellen Bedarf der Eltern regeln. Diese Praxis führt zu finanziellen Unsicherheiten für Kindertagespflegepersonen und erhöht die bürokratische Belastung unnötig.
Des Weiteren werden in etlichen Kommunen die von den Eltern gewünschten und vertraglich festgelegten Betreuungsstunden nicht genehmigt, sondern nur reduziert gewährt.

"9. die Höhe der laufenden Geldleistung jährlich angepasst wird...."

Einige Kommunen passen seit Inkrafttreten des KiBiz NRW am 1. August 2020 nur die Förderleistung oder nur den Sachaufwand an, obwohl laut KiBiz die vollständige laufende Geldleistung angepasst werden soll. Ebenso gibt es Kommunen, welche die laufende Geldleistung oder Teile daraus, lediglich alle zwei Jahre, anstatt jährlich anpassen. Auch eine Erhöhung ausschließlich für bestimmte Erfahrungsstufen findet in der Praxis Anwendung.

Laut § 23 Sozialgesetzbuch VIII (2) umfasst die laufende Geldleistung,

  1. die Erstattung angemessener Kosten, die der Kindertagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen,
  2. einen Betrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung nach Maßgabe von Absatz 2a,
  3. die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer angemessenen Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Kindertagespflegeperson und
  4. die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung.

Reason

Forderungen der Petition
Wir fordern den Landtag Nordrhein-Westfalen, das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf, die konsequente Einhaltung von § 24 KiBiz in allen Kommunen sicherzustellen und Verstöße umgehend zu ahnden. Konkret fordern wir:

1. Flächendeckende Umsetzung von Vertretungslösungen:
Kommunen müssen sicherstellen und nachweisen, dass sie für Eltern und Kinder bei Ausfall der Kindertagespflegeperson eine geeignete Vertretungslösung anbieten, welche verlässlich und am Kindeswohl orientiert ist.

2. Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur laufenden Geldleistung:
Der Betrag für die mittelbare Bildungs- und Betreuungsarbeit muss gemäß § 24 KiBiz jährlich angepasst werden.

Die Kürzung der laufenden Geldleistung bei vorübergehender Abwesenheit des Kindes (z. B. durch Krankheit oder Urlaub) ist rechtswidrig und muss unterbunden werden.

Die Praxis der verpflichtenden Stundenzettel-Führung ist unverhältnismäßig und muss abgeschafft werden, da Betreuungsverträge bereits die vereinbarten Betreuungszeiten regeln.

Die laufende Geldleistung muss entsprechend der vertraglich festgelegten Betreuungsstunden ausgezahlt werden, ohne willkürliche Kürzung durch die Kommunen und ohne von Sorgeberechtigten einen rechtswidrigen Bedarfsnachweis zu fordern.

3. Jährliche Anpassung der laufenden Geldleistung gemäß Gesetz:
Die laufende Geldleistung ist vollständig, inklusive Sachaufwand und Anerkennungsbetrag, jährlich anzupassen.

Eine Anpassung nur alle zwei Jahre oder nur für einzelne Bestandteile ist unzulässig, ebenso wie die Erhöhung ausschließlich für bestimmte Erfahrungsstufen.
Die laufenden Geldleistungen sind rückwirkend anzupassen und den Kindertagespflegepersonen sind die ihnen zustehenden Beträge umgehend auszuzahlen!

4. Überprüfung und Sanktionierung der Kommunen bei Nichteinhaltung:
Es müssen verbindliche Kontrollen eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Kommunen die Landeszuschüsse zweckgebunden verwenden.

Kommunen, die gegen § 24 KiBiz verstoßen, müssen zur Rechenschaft gezogen werden und zu Unrecht erhaltene Landesmittel zurückzahlen, um den Anreiz für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß der ursprünglichen Intention von § 24 Kinderbildungsgesetz NRW zu erhöhen.

Warum ist das wichtig?
Die Kindertagespflege ist ein essenzieller Bestandteil der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Nordrhein-Westfalen, rund ein Drittel aller Kinder unter 3 Jahren nutzen in NRW diese Betreuungsform der individuellen Förderung in Kleinstgruppen. Kindertagespflegepersonen leisten eine wertvolle Arbeit, indem sie Eltern und Kindern eine verlässliche, familiennahe und individuelle Betreuung ermöglichen. Doch durch die unrechtmäßige Verwendung von Landeszuschüssen und die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben werden sowohl die Kindertagespflegepersonen als auch die betreuten Kinder und ihre Sorgeberechtigten benachteiligt.

Fehlende Vertretungslösungen führen dazu, dass Familien in Notfällen keine Betreuung für ihre Kinder haben. Unzureichende finanzielle Anpassungen gefährden die wirtschaftliche Grundlage vieler Kindertagespflegepersonen, was zu einem Rückgang des Betreuungsangebots führen kann. Zudem schafft die bürokratische Mehrbelastung unnötige Hürden, welche die Attraktivität der Kindertagespflege erheblich mindern.

Die gesetzlichen Vorgaben müssen von den Kommunen eingehalten werden. Nur durch eine transparente und gerechte Umsetzung kann eine nachhaltige und verlässliche Kinderbetreuung gewährleistet werden. Wir fordern deshalb eine konsequente Durchsetzung des Gesetzes zum Wohl der Kinder, Sorgeberechtigten und Kindertagespflegepersonen in NRW!

Thank you for your support, Netzwerk Kindertagespflege NRW , Langenfeld
Question to the initiator

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Petition details

Petition started: 02/04/2025
Petition ends: 08/03/2025
Region: North Rhine-Westphalia
Topic: Education

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