Regione: Germania

Einkommensteuer - Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags von der Einkommensteuer

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag

178 Firme

La petizione è stata respinta

178 Firme

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

La petizione è indirizzata a: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Rundfunkbeitrag von der Einkommensteuer absetzbar ist.

Motivazioni:

Wenn z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar sind, warum dann nicht auch der Rundfunkbeitrag. Im Prinzip sind Radio- und Fernsehsendungen auch haushaltsnahe Dienstleistungen, da sie insbesondere durch ihre Finanzierung eng mit der Wohnung gekoppelt sind. Also, warum nur die Rechnung des Gärtners und nicht auch den Rundfunkbeitrag für die „Macher des Fernsehgartens“ von der Steuer absetzen!In Bezug auf den Rundfunkbeitrag entstünde für alle eine zufriedenstellende Situation. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre ohne Einschränkung gewährleistet, da die Beiträge wie bisher entrichtet würden. Es würde auch niemand gezwungen den geleisteten Beitrag wieder von der Steuer abzusetzen. Dagegen hätten eventuelle Gegner des Rundfunkbeitrags die Möglichkeit ihren Beitrag steuerlich geltend zu machen.

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Dati della petizione

Avviata la petizione: 09/11/2014
La petizione termina: 25/12/2014
Regione: Germania
Categorie:

Novità

  • Pet 2-18-08-6110-014862

    Einkommensteuer


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Rundfunkbeitrag von der
    Einkommensteuer absetzbar ist.
    Zur Begründung wird ausgeführt, nach der gegenwärtigen Regelung seien etwa
    sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar. Daher liege es
    nahe, auch den Rundfunkbeitrag als haushaltsnahe Dienstleistung anzusehen, da
    Radio- und Fernsehsendungen insbesondere durch ihre Finanzierung eng mit der
    Wohnung verknüpft seien.
    Zu... avanti

Von der Finanzbehörde wurde mir mitgeteilt, dass der Rundfunkbeitrag eine Folge meiner privaten Lebensführung ist. Da aber die private Lebensführung von Intendanten und anderen Mitarbeitern der öffentl. rechtlichen Sendeanstalten, in unverschämter Höhe, durch diesen Beitrag finanziert wird, sollte der Runfunkbeitrag unbedingt von der Einkommensteuer absetzbar sein

Non è ancora un argomento CONTRA.

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