178 Podpisy
Petycja została odrzucona.
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Rundfunkbeitrag von der Einkommensteuer absetzbar ist.
Uzasadnienie
Wenn z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar sind, warum dann nicht auch der Rundfunkbeitrag. Im Prinzip sind Radio- und Fernsehsendungen auch haushaltsnahe Dienstleistungen, da sie insbesondere durch ihre Finanzierung eng mit der Wohnung gekoppelt sind. Also, warum nur die Rechnung des Gärtners und nicht auch den Rundfunkbeitrag für die „Macher des Fernsehgartens“ von der Steuer absetzen!In Bezug auf den Rundfunkbeitrag entstünde für alle eine zufriedenstellende Situation. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre ohne Einschränkung gewährleistet, da die Beiträge wie bisher entrichtet würden. Es würde auch niemand gezwungen den geleisteten Beitrag wieder von der Steuer abzusetzen. Dagegen hätten eventuelle Gegner des Rundfunkbeitrags die Möglichkeit ihren Beitrag steuerlich geltend zu machen.
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Ruszyła petycja:
09.11.2014
Petycja się kończy:
25.12.2014
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 2-18-08-6110-014862
Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Rundfunkbeitrag von der
Einkommensteuer absetzbar ist.
Zur Begründung wird ausgeführt, nach der gegenwärtigen Regelung seien etwa
sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar. Daher liege es
nahe, auch den Rundfunkbeitrag als haushaltsnahe Dienstleistung anzusehen, da
Radio- und Fernsehsendungen insbesondere durch ihre Finanzierung eng mit der
Wohnung verknüpft seien.
Zu... dalej
Debata
Von der Finanzbehörde wurde mir mitgeteilt, dass der Rundfunkbeitrag eine Folge meiner privaten Lebensführung ist. Da aber die private Lebensführung von Intendanten und anderen Mitarbeitern der öffentl. rechtlichen Sendeanstalten, in unverschämter Höhe, durch diesen Beitrag finanziert wird, sollte der Runfunkbeitrag unbedingt von der Einkommensteuer absetzbar sein
Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW