Einkommensteuer - Ebenfalls anteilsmäßige steuerliche Absetzbarkeit der angefallenen Kosten für eine selbst bewohnte Eigentumswohnung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
34 Unterstützende 34 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

34 Unterstützende 34 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch Eigentümer einer selbst bewohnten Eigentumswohnung alle Kosten am Haus anteilsmäßig bei der Steuer absetzen dürfen.Bei vermieteten Immobilien, die vom Finanzamt als „Investitionsgut“ behandelt werden, müssen zwar die Einnahmen versteuert werden. Dafür aber lässt sich eine ganze Reihe von Kosten und Ausgaben als Werbungskosten gegenrechnen – inklusive der laufenden Abschreibung des Gebäudewerts abgesetzt werden.

Begründung

Selbst bewohnte Eigentumswohnung.Ich kann weder Kreditkosten, noch laufende Renovierungsarbeiten absetzen.Absetzen kann ich nur die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzkraft, Gärtner und Hausmeister. Es dürfen bis zu 20 % und maximal 4.000 € abgesetzt werden.Dann Handwerkerleistungen. Absetzbar sind ebenfalls 20 % aber höchstens 1.200 €. Allerdings werden wie beim Gärtner oder der Putzfrau auch nur die Arbeitsstunden anerkannt. Auf den Materialkosten bleiben Hauseigentümer sitzen.Die Rechnungen sollten klar zwischen Stundenlohn und Materialaufwand trennen. Sie sind zwingend einzureichen. Der Grund: Der Höchstbetrag von 1.200 € lässt sich nur absetzen, wenn bei den Arbeitsstunden 6.000 € zusammenkommen.Gerade ist unser Flachdach kaputt. Jeder Eigentümer soll 8.000 Euro als Sonderzahlung bezahlen. Was darf ich absetzen? Fast nichts. Während Eigentümer die ihre Wohnung vermieten, alles absetzen können.Viele Rentner haben eine alte oder besser gesagt 40 Jahre alte Eigentumswohnung gekauft. Bei großen Reparaturen am Haus wie ein Flachdach werden Eigentümer einer selbst bewohnten Eigentumswohnung außerordentlich stark belastet. Ich forderte den Gesetzgeber auf, dass auch Materialkosten absetzbar sind und eine Anhebung der Lohnkosten.Selbst eine allseits propagierte energetische Sanierung darf das Finanzamt nicht anerkennen. Es handelt sich nicht um eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommensteuergesetzes.Es kann doch nicht sein, dass Rentner mit Mini-Renten hier so stark belastet werden, dass manche sogar die Wohnung verkaufen müssen, um die Sonderumlage oder höhe Reparaturen bezahlen zu können.Die ganzen Vorteile hat der Gesetzgeber seit Jahren abgeschafft.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-08-6110-039670 Einkommensteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass auch Eigentümer einer selbst bewohnten
    Eigentumswohnung alle Kosten am Haus anteilsmäßig bei der Steuer absetzen
    dürfen. Bei vermieteten Immobilien, die vom Finanzamt als "Investitionsgut"
    behandelt würden, müssten zwar die Einnahmen versteuert werden, dafür ließen
    sich aber eine ganze Reihe von Kosten und Ausgaben als Werbungskosten
    gegenrechnen (inklusive der laufenden Abschreibung des Gebäudewerts).

    Im Übrigen bemängelt der Petent die geltenden Regelungen der Steuerermäßigung
    nach... weiter

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