Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge eine Gleichbehandlung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen, inkl. Eintrittskarten, zu Förderkreisen gemeinnütziger Einrichtungen und deren Eintrittskarten beschließen.
Begründung
Mitgliedsbeiträge zu Förderkreisen gemeinnütziger Einrichtungen (Museen, Tiergärten etc.) beinhalten zumeist Jahreseintrittskarten. Diese Mitgliedsbeiträge sind als Spenden bei der Einkommensteuer absetzbar. Normale Eintrittskarten sind dagegen steuerlich nicht absetzbar. Darin sehe ich eine Ungleichbehandlung. Lösung: Da es mit Sicherheit zu umständlich ist unter dem Gesichtspunkt der Überprüfbarkeit jede einzelne Eintrittskarte bei der Steuererklärung anzugeben, halte ich es für sinnvoll von den Mitgliedsbeiträgen eine Pauschale von ca. 10 % für die Eintrittskarten abzuziehen.
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Pet 2-18-08-6110-041848 Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert eine Gleichbehandlung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von
Mitgliedsbeiträgen, inklusive Eintrittskarten, zu Förderkreisen gemeinnütziger
Einrichtungen und deren Eintrittskarten.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen aus,
Mitgliedsbeiträge zugunsten von Förderkreisen gemeinnütziger Einrichtungen, wie
z.B. Museen und Tiergärten, würden in der Regel Jahreseintrittskarten für
Einrichtungen der jeweiligen Körperschaft beinhalten. Dabei stelle es eine
Ungleichbehandlung... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.