17 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Bei der Berechnung des Elterngeldes wird bei einem Einkommen, erzielt aus einem 450-Euro-Job kein pauschaler Werbungskostenabzug in Form der Werbungskostenpauschale vorgenommen.
Raison
Der Gesetzgeber sollte sich zu einer einheitlichen steuerlichen Behandlung der Minijobber durchringen.Ich kann nicht den Werbungskostenabzug, zum Vorteil des Steuerpflichtigen, bei der Steuererklärung untersagen und auf der anderen Seite, zum Nachteil des Steuerpflichtigen, bei der Berechnung des Elterngeldes vornehmen.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
15/08/2017
Fin de la pétition:
29/11/2017
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 2-18-08-6110-045304 Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass bei der Berechnung des Elterngeldes bei einem
Einkommen, dass aus einem 450-Euro-Job stammt, kein pauschaler
Werbungskostenabzug in Form der Werbungskostenpauschale vorgenommen wird.
Zur Begründung wird ausgeführt, einerseits werde bei der Berechnung des
Elterngeldes ein Werbungskostenabzug durchgeführt, umgekehrt, bei der
steuerrechtlichen Festsetzung, erfolge ein entsprechender Abzug nicht.
Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.