Einkommensteuer - Kein pauschaler Werbungskostenabzug (als Werbungskostenpauschale) bei der Berechnung des Elterngeldes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
17 Unterstützende 17 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

17 Unterstützende 17 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Bei der Berechnung des Elterngeldes wird bei einem Einkommen, erzielt aus einem 450-Euro-Job kein pauschaler Werbungskostenabzug in Form der Werbungskostenpauschale vorgenommen.

Begründung

Der Gesetzgeber sollte sich zu einer einheitlichen steuerlichen Behandlung der Minijobber durchringen.Ich kann nicht den Werbungskostenabzug, zum Vorteil des Steuerpflichtigen, bei der Steuererklärung untersagen und auf der anderen Seite, zum Nachteil des Steuerpflichtigen, bei der Berechnung des Elterngeldes vornehmen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-08-6110-045304 Einkommensteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass bei der Berechnung des Elterngeldes bei einem
    Einkommen, dass aus einem 450-Euro-Job stammt, kein pauschaler
    Werbungskostenabzug in Form der Werbungskostenpauschale vorgenommen wird.

    Zur Begründung wird ausgeführt, einerseits werde bei der Berechnung des
    Elterngeldes ein Werbungskostenabzug durchgeführt, umgekehrt, bei der
    steuerrechtlichen Festsetzung, erfolge ein entsprechender Abzug nicht.

    Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Es... weiter

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