17 handtekeningen
De petitie werd geweigerd
Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .
De petitie is gericht aan: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Bei der Berechnung des Elterngeldes wird bei einem Einkommen, erzielt aus einem 450-Euro-Job kein pauschaler Werbungskostenabzug in Form der Werbungskostenpauschale vorgenommen.
Reden
Der Gesetzgeber sollte sich zu einer einheitlichen steuerlichen Behandlung der Minijobber durchringen.Ich kann nicht den Werbungskostenabzug, zum Vorteil des Steuerpflichtigen, bei der Steuererklärung untersagen und auf der anderen Seite, zum Nachteil des Steuerpflichtigen, bei der Berechnung des Elterngeldes vornehmen.
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Afscheurstrookje met QR-code
downloaden (PDF)Gegevens met betrekking tot de petitie
Petitie gestart:
15-08-2017
De petitie eindigt:
29-11-2017
Regio:
Duitsland
Categorie:
Nieuws
-
Pet 2-18-08-6110-045304 Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass bei der Berechnung des Elterngeldes bei einem
Einkommen, dass aus einem 450-Euro-Job stammt, kein pauschaler
Werbungskostenabzug in Form der Werbungskostenpauschale vorgenommen wird.
Zur Begründung wird ausgeführt, einerseits werde bei der Berechnung des
Elterngeldes ein Werbungskostenabzug durchgeführt, umgekehrt, bei der
steuerrechtlichen Festsetzung, erfolge ein entsprechender Abzug nicht.
Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
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