Der Bundestag möge beschließen, dass Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren in Anerkennung und Würdigung ihrer ehrenamtlichen Einsatz- und Diensttätigkeit eine spürbare Minderung der Einkommensteuer gewährt wird.
Begründung:
Durch die Ehrenamtspauschale, bei der Aufwandsentschädigungen steuerfrei bleiben, würdigt man den ehrenamtlichen Einsatz z. B. von Sporttrainern, Gemeinde- und Stadtratsmitgliedern oder Vereinsfunktionären.Freiwillige Feuerwehrleute leisten unentgeltlichen Dienst für ihre Mitbürger. Dabei erleben sie unter Umständen Extremsituationen. Auch sind sie, über den normalen Dienst hinaus, durch ihre Einsatzbereitschaft zu jeder Tages- und Nachtzeit, mitunter physisch und psychisch stark gefordert. Da aber freiwilligen Feuerwehrleuten kein Entgelt und keine Entschädigung gezahlt wird, befinden sie sich den Nutzern der Ehrenamtspauschale gegenüber in einem starken Nachteil.Zur Gewährung dieser Minderung würde ein einfaches Formblatt, welches von den Trägern des Feuerschutzes (Gemeinde, Stadt, Kreis) an die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr jährlich ausgehändigt wird, genügen. Dieses Formblatt wäre dann bei der zuständigen Finanzbehörde einzureichen.
08.07.2017 (aktiv bis 14.08.2017)