172 Unterschriften
Sammlung beendet
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Bundestag möge beschließen, dass Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren in Anerkennung und Würdigung ihrer ehrenamtlichen Einsatz- und Diensttätigkeit eine spürbare Minderung der Einkommensteuer gewährt wird.
Begründung
Durch die Ehrenamtspauschale, bei der Aufwandsentschädigungen steuerfrei bleiben, würdigt man den ehrenamtlichen Einsatz z. B. von Sporttrainern, Gemeinde- und Stadtratsmitgliedern oder Vereinsfunktionären.Freiwillige Feuerwehrleute leisten unentgeltlichen Dienst für ihre Mitbürger. Dabei erleben sie unter Umständen Extremsituationen. Auch sind sie, über den normalen Dienst hinaus, durch ihre Einsatzbereitschaft zu jeder Tages- und Nachtzeit, mitunter physisch und psychisch stark gefordert. Da aber freiwilligen Feuerwehrleuten kein Entgelt und keine Entschädigung gezahlt wird, befinden sie sich den Nutzern der Ehrenamtspauschale gegenüber in einem starken Nachteil.Zur Gewährung dieser Minderung würde ein einfaches Formblatt, welches von den Trägern des Feuerschutzes (Gemeinde, Stadt, Kreis) an die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr jährlich ausgehändigt wird, genügen. Dieses Formblatt wäre dann bei der zuständigen Finanzbehörde einzureichen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
08.07.2017
Petition endet:
14.08.2017
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Petitionsausschuss
Pet 2-18-08-6110-044398
47918 Tönisvorst
Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Finanzen - zu
überweisen, soweit es darum geht, die Kultur des zivilgesellschaftlichen Engagements
und des Ehrenamtes insgesamt zu fördern und zu stärken,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren in
Anerkennung und Würdigung ihrer ehrenamtlichen Einsatz- und Diensttätigkeit eine
spürbare Minderung der Einkommensteuer gewährt wird.
Zur Begründung wird ausgeführt, freiwillige Feuerwehrleute leisteten unentgeltlichen
Dienst... weiter
Debatte
Eine finanzielle Würdigung durch Minderung der Einkommenssteuer wäre extrem ungerecht. Denn nur ein minimaler Teil der Betroffenen dürfte so viel Einkommen haben, dass er überhaupt Einkommenssteuer zahlen muss. Oder wirft der Petent hier Lohnsteuer und Einkommenssteuer in einen Topf?! Selbst dann ist es überhaupt nicht einzusehen, warum ausgerechnet die armen Mittbürger, die mangels Einkommen gar keine Steuern zahlen (Arbeitslose, Kleinrentner) für ihr Engagement keinerlei finanzielles Dankeschön bekommen sollen!