201 signatures
The petition is denied.
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Pflichtbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung sind generell steuerfreies Einkommen, d.h. bei der Ermittlung des steuerfreien Einkommens findet generell ein Abzug der Pflichtversicherungen zu Renten- und Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung statt, wobei Pflichtbeitrag zur Krankversicherung auch Beiträge zur Zahlung eines Krankengeldes für den Fall fehlender Lohnfortzahlung bei Selbsständigen ist.
Reason
Höherverdienern und Selbstständigen werden im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht sämtliche Pflichtbeiträge berücksichtigt, obwohl diese für den gleichen Versicherungsschutz wie ein Durchschnittsverdiener nicht nur höhere Beiträge erbringen müssen, sondern auch in Ermangelung von Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit keine Ausgleichzahlungen erhalten. Damit ist der Besserverdienende und der Selbstständige bereits verpflichtet, Einkommenssteuern zu leisten, ohne dass ihm der Grundsteuerfreibetrag verbleibt.
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Petition gestartet:
05/26/2013
Petition endet:
07/07/2013
Region:
Germany
Topic:
News
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
on 18 Nov 2015Pet 2-17-08-6110-052338Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege- und
Rentenversicherung generell steuerlich freigestellt werden. Dabei sollen auch
Beiträge zur Zahlung eines Krankengeldes für den Fall fehlender Lohnfortzahlung bei
Selbstständigen als Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung gelten.
Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, bei Besserverdienenden und
Selbstständigen würden im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden
Einkommens nicht sämtliche Pflichtbeiträge berücksichtigt,... further
Debate
No CONTRA argument yet.