Einkommensteuer - Tatsächlicher Einkaufspreis als Berechnungsgrundlage bei Bewertung der Nutzungsentnahme für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
37 Unterstützende 37 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

37 Unterstützende 37 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass für Kleinunternehmer bei der Bewertung der Nutzungsentnahme nach dem Einkommensteuergesetz für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nicht der Bruttolistenpreis, sondern der tatsächliche Einkaufspreis als Berechnungsgrundlage angesetzt wird.

Begründung

Aus Kostengründen habe ich ein Importauto gekauft, welches einen erheblich niedrigeren Preis hat, als aus einer Liste für Steuerberechnungen hervorgeht. Leider wird der hohe Preis angesetzt, wenn es um die Privatnutzung geht.Im Kaufvertrag - Neuwagen - sind die tatsächlichen Preise ausgezeichnet.Mein Geschäft ist klein. Ich fahre bis 12.000 km jährlich , habe ca. 1.700 € Fahrzeugkosten und werde mit 2.500 € Privatnutzung veranlagt!Auch ein weiteres privates Auto in meiner Familie spielt keine Rolle.Jede Firma braucht heute ein Auto. Es muss eine Lösung geben, wie man das vereinfacht, aber auch gerecht regelt, denn ein Fahrtenbuch ist doch auch schon überholt.

Link zur Petition

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