Región: Alemania

Einkommensteuer - Übertragung des steuerlichen Behindertenpauschbetrages auf pflegende Geschwister

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
92 Apoyo 92 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

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  1. Iniciado 2013
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass der steuerliche BEHINDERTENPAUSCHBETRAG auch auf pflegende Geschwister übertragen werden kann.Gem. § 33 b Abs. 5 EStG kann der Behindertenpauschbetrag eines Kindes für das der Stpfl. einen Anspruch auf einen Freibetrag nach 32 b Abs. 6 hat durch Antrag auf die Eltern/Großeltern übertragen werden. Auf pflegende Geschwister kann der Behindertenpauschbetrag nach § 33 EStG nicht übertragen werden.

Razones.

Übernehmen Geschwister die Pflege für ihre Schwestern/Brüder sind sie den gleichen Belastungen ausgesetzt die sonst Eltern/Großeltern bei der Pflege ihrer behinderten Kinder auf sich nehmen. Häufig sind Eltern/Großeltern zu dieser Pflegeleistung selbst nicht mehr in der Lage oder die zu Pflegenden überleben diese. Die Übertragung des steuerlichen Pauschbetrages Behinderter sollte deshalb auch auf pflegende Geschwister möglich sein.

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Noticias

  • Pet 2-17-08-6110-052638a

    Einkommensteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Finanzen - als
    Material zu überweisen. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b
    Abs. 1-3 Einkommensteuergesetz auch auf pflegende Geschwister und nicht nur auf
    die Eltern oder Großeltern übertragen werden kann.
    Zur Begründung wird ausgeführt, dass zwar der Behinderten-Pauschbetrag eines
    Kindes unter den Voraussetzungen des § 33b Abs. 5 Einkommensteuergesetz
    (EStG) auf die Eltern übertragen werden könne, auf Geschwister hingegen nicht.
    Vielfach übernähmen... Más.

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