92 Potpisi
Peticija je zaključena.
Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija se upućuje na: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass der steuerliche BEHINDERTENPAUSCHBETRAG auch auf pflegende Geschwister übertragen werden kann.Gem. § 33 b Abs. 5 EStG kann der Behindertenpauschbetrag eines Kindes für das der Stpfl. einen Anspruch auf einen Freibetrag nach 32 b Abs. 6 hat durch Antrag auf die Eltern/Großeltern übertragen werden. Auf pflegende Geschwister kann der Behindertenpauschbetrag nach § 33 EStG nicht übertragen werden.
Obrazloženje
Übernehmen Geschwister die Pflege für ihre Schwestern/Brüder sind sie den gleichen Belastungen ausgesetzt die sonst Eltern/Großeltern bei der Pflege ihrer behinderten Kinder auf sich nehmen. Häufig sind Eltern/Großeltern zu dieser Pflegeleistung selbst nicht mehr in der Lage oder die zu Pflegenden überleben diese. Die Übertragung des steuerlichen Pauschbetrages Behinderter sollte deshalb auch auf pflegende Geschwister möglich sein.
Link na peticiju
Listić za odvajanje s QR kodom
Preuzimanje (PDF)Informacije o peticiji
Peticija je pokrenuta:
27. 08. 2013.
Peticija završava:
16. 10. 2013.
Regija:
Njemačka
Kategorija:
Novosti
-
Pet 2-17-08-6110-052638a
Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Finanzen - als
Material zu überweisen. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b
Abs. 1-3 Einkommensteuergesetz auch auf pflegende Geschwister und nicht nur auf
die Eltern oder Großeltern übertragen werden kann.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass zwar der Behinderten-Pauschbetrag eines
Kindes unter den Voraussetzungen des § 33b Abs. 5 Einkommensteuergesetz
(EStG) auf die Eltern übertragen werden könne, auf Geschwister hingegen nicht.
Vielfach übernähmen... unaprijediti
Debata
Još nema argumenata protiv.