Kraj : Nemecko

Einkommensteuer - Übertragung des steuerlichen Behindertenpauschbetrages auf pflegende Geschwister

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Deutschen Bundestag
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass der steuerliche BEHINDERTENPAUSCHBETRAG auch auf pflegende Geschwister übertragen werden kann.Gem. § 33 b Abs. 5 EStG kann der Behindertenpauschbetrag eines Kindes für das der Stpfl. einen Anspruch auf einen Freibetrag nach 32 b Abs. 6 hat durch Antrag auf die Eltern/Großeltern übertragen werden. Auf pflegende Geschwister kann der Behindertenpauschbetrag nach § 33 EStG nicht übertragen werden.

Dôvody

Übernehmen Geschwister die Pflege für ihre Schwestern/Brüder sind sie den gleichen Belastungen ausgesetzt die sonst Eltern/Großeltern bei der Pflege ihrer behinderten Kinder auf sich nehmen. Häufig sind Eltern/Großeltern zu dieser Pflegeleistung selbst nicht mehr in der Lage oder die zu Pflegenden überleben diese. Die Übertragung des steuerlichen Pauschbetrages Behinderter sollte deshalb auch auf pflegende Geschwister möglich sein.

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správy

  • Pet 2-17-08-6110-052638a

    Einkommensteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Finanzen - als
    Material zu überweisen. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b
    Abs. 1-3 Einkommensteuergesetz auch auf pflegende Geschwister und nicht nur auf
    die Eltern oder Großeltern übertragen werden kann.
    Zur Begründung wird ausgeführt, dass zwar der Behinderten-Pauschbetrag eines
    Kindes unter den Voraussetzungen des § 33b Abs. 5 Einkommensteuergesetz
    (EStG) auf die Eltern übertragen werden könne, auf Geschwister hingegen nicht.
    Vielfach übernähmen... pokračovať

rozprava

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