Einrichtungen der Bundeswehr - Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Bundeswehrstrukturreform

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

585 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

585 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das von der Bundesregierung ausgesprochene Bekenntnis zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Rahmen der Strukturreform im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung auch für die Beschäftigten des Rüstungsbereichs anlässlich der Einrichtung eines zentralen Personalamtes Bw Berücksichtigung findet.

Begründung

Am Ort der heutigen vier Wehrbereichsverwaltungen (WBV) soll jeweils ein Servicecenter für die Personalbearbeitung des einfachen und mittleren Verwaltungsdienstes eingerichtet werden, das dem Personalamt Bw unterstellt sein wird. Für das künftige BAAINBw mit einer Personalstärke von ca. 4500 Dienstposten am DO Koblenz ist trotz vergleichbarer Bedingungen kein Servicecenter vorgesehen worden. Anlässlich einer Infoveranstaltung am 16. März 2012 wurde durch das BMVg zu dieser Frage ausgeführt, dass man diese Möglichkeit verworfen habe. Ein nochmaliger Überlegungsprozess wurde ausgeschlossen. Eine Begründung, welche vom BAAINBw abweichenden Bedingungen für die Dienstorte der WBVen vorliegen, wurde nicht gegeben. Tatsächlich betreuen die WBV?en an den vier Dienstorten deutlich weniger Personal. Die sachliche Notwendigkeit eines Servicecenters vor Ort auch für den Rüstungsbereich ergibt sich im Übrigen daraus, dass beim künftigen BAAINBw stärkere Argumente für die Einrichtung vorliegen. Am 16. März wurde des Weiteren ausgeführt, dass die Beschäftigten in den Personalbereichen des BWB und des IT- Amtes Bw einer Versetzung in das Personalamt der Bw auch gegen ihren Willen voraussichtlich ab 1. Januar 2013 werden Folge leisten müssen, sofern auf diese fachlich nicht verzichtet werden kann. Auf Nachfragen hat er dies auch nicht für die Angehörigen mit Familienpflichten in Teilzeit ausgeschlossen. Dies steht im Widerspruch zu der von der Bundesregierung beschlossenen Unterstützung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und dem vom BMVg herausgegebenen Grundsatzerlass zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für zivile Beschäftigte im Geschäftsbereich des BMVg vom 20. Dezember 2011, wonach es Teil eines verantwortungsvollen und fürsorglichen Personalmanagements der Bundeswehr sei, die familiären Pflichten der Beschäftigten zu respektieren und zu berücksichtigen. Die Bedürfnisse derer, die den beruflichen Alltag entweder mit der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen vereinbaren müssen, sind zu respektieren und von vornherein angemessen zu berücksichtigen. Anlässlich der jetzt geplanten Strukturreform für das Projekt ? Personal sehe ich diesen Gender ? Aspekt nicht berücksichtigt. Hier könnte man annehmen, dass die mit dem Strukturreformgesetz zu erbringende Einsparauflage mit ministeriellem Wissen und Wollen auf dem Rücken der Frauen erfolgen soll, die sich im BWB/IT-Amt Bw im Personalbereich eine Einsatz- und Karriereplattform erschlossen haben, bei der Beruf und Familie in Folge von Teilzeitmöglichkeiten gut zu kombinieren waren. Aufgrund im Kollegenkreis geführter Gespräche ist davon auszugehen, dass eine Reihe von Beschäftigten mit Familienpflichten bei einer Versetzung nach Sankt Augustin entweder in die Beurlaubung, eine weitere Reduzierung ihrer Arbeitszeit oder gar auf eine Kündigung werden ausweichen müssen. So kann man Personal natürlich auch abbauen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.03.2012
Sammlung endet: 18.05.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-14-561-036328Einrichtungen der Bundeswehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Die Petentin fordert den dauerhaften Verbleib einer Personalkomponente beim
    Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass für die vier
    aufzulösenden Wehrbereichsverwaltungen der Bundeswehr jeweils ein Servicecenter
    für die Personalbearbeitung eingerichtet werden solle. Für das neu aufzustellende
    Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
    (BAAINBw) mit einer Personalstärke von ca. 4.500 Dienstposten am Dienstort
    Koblenz sei trotz vergleichbarer Bedingungen kein Servicecenter vorgesehen. Die
    Petentin gibt an, dass bei einer Informationsveranstaltung des Bundesministeriums
    der Verteidigung (BMVg) am 16. März 2012 dargestellt wurde, dass die Möglichkeit
    verworfen wurde, am Dienstort Koblenz ein Servicecenter einzurichten. Ein
    nochmaliger Überlegungsprozess sei ausgeschlossen worden. Eine Begründung,
    warum für das BAAINBw abweichende Bedingungen als für die Dienstorte der
    Wehrbereichsverwaltungen gelten sollen, sei nicht gegeben worden. Des Weiteren
    sei bei der Informationsveranstaltung ausgeführt worden, dass die Beschäftigten in
    den Personalbereichen des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung und des
    BAAINBw einer Versetzung in das Personalamt der Bundeswehr auch gegen ihren
    Willen voraussichtlich ab 1. Januar 2013 würden Folge leisten müssen. Auf
    Nachfragen sei dies auch nicht für die Angehörigen mit Familienpflichten in Teilzeit
    ausgeschlossen worden. Dies steht nach Meinung der Petentin im Widerspruch zu
    der von der Bundesregierung beschlossenen Unterstützung zur Verbesserung der
    Vereinbarkeit von Beruf und Familie und dem vom BMVg herausgegebenen
    Grundsatzerlass zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für zivile

    Beschäftigte im Geschäftsbereich des BMVg vom 20. Dezember 2011. Hiernach sei
    es Teil eines verantwortungsvollen und fürsorglichen Personalmanagements der
    Bundeswehr, die familiären Pflichten der Beschäftigten zu respektieren und zu
    berücksichtigen. Die Bedürfnisse derer, die den beruflichen Alltag entweder mit der
    Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen vereinbaren müssten, seien
    zu respektieren und von vornherein angemessen zu berücksichtigen. Hinsichtlich der
    weiteren Einzelheiten wird auf die von der Petentin eingereichten Unterlagen
    verwiesen.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses eingestellt. Sie
    wurde von 585 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen 45 Diskussionsbeiträge
    ein. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle der
    vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Zunächst verweist der Petitionsausschuss auf die intensiven parlamentarischen
    Beratungen des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes. Die Umsetzung dieses
    Gesetzes wird fortlaufend in den zuständigen Gremien erörtert und parlamentarisch
    begleitet. Der Ausschuss weist darauf hin, dass im Ergebnis der parlamentarischen
    Beratungen des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes (Drucksache 17/9340)
    festgelegt wurde, dass die Vereinbarkeit von Familie und Dienst ein wichtiges
    Kriterium für die Attraktivität des Arbeitgebers und damit der Berufswahl junger
    Menschen ist. Dieser Anspruch wurde auch in den Plenardebatten verdeutlicht
    (Plenarprotokolle 17/175 und 17/184). Die entsprechenden Dokumente können im
    Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden.
    Der Petitionsausschuss hat Verständnis für die von der Petentin geäußerten Sorgen
    in Bezug auf die Einrichtung des Bundesamtes für das Personalmanagement der
    Bundeswehr. Gleichwohl weist der Ausschuss darauf hin, dass die Grundlage hierfür
    veränderte Rahmenbedingungen sind, die neue Anforderungen an die Bundeswehr
    stellen. Ziel der Neuausrichtung ist die Anpassung an diese Rahmenbedingungen.
    Der Ausschuss stellt fest, dass die Auswahl der zu schließenden Stand- und
    Dienstorte dabei das Ergebnis von Analysen ist, die nach den Grundprinzipien
    Funktionalität, Kosten, Attraktivität und Präsenz in der Fläche durchgeführt wurden.
    Im Detail wurde die Stationierungsentscheidung u. a. von den

    Liegenschaftsbetriebskosten (u. a. Bauunterhaltung, Bewirtschaftung), dem
    Erfordernis und den Kosten von Infrastrukturmaßnahmen sowie den bisherigen,
    mittelfristigen und langfristigen Infrastrukturinvestitionen abhängig gemacht. Der
    Petitionsausschuss weist darauf hin, dass Maßnahmen zur sozialverträglichen
    Umstrukturierung der Bundeswehr Bestandteil des Reformbegleitprogramms sind.
    Der Petitionsausschuss stellt ferner fest, dass durch die Aufstellung des
    Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr ein für alle
    Statusgruppen zukunftsfähiges zentrales Personalmanagement geschaffen werden
    soll. Wie der Petentin bereits mit Schreiben vom 21. Mai 2012 vom BMVg mitgeteilt
    wurde, wird nach derzeitiger Planung die Personalbearbeitung für das BAAINBw
    beginnend ab 2013 in einer neu aufzustellenden Abteilung des Bundesamtes für das
    Personalmanagement der Bundeswehr in St. Augustin durchgeführt. Der Verbleib
    einer Personalführungskomponente im BAAINBw widerspräche hingegen dem mit
    der Neuausrichtung angestrebten Ziel des Aufbaus einer effizienten und modernen,
    grundsätzlich zentralisierten Personalführung, die in der Lage ist, die personelle
    Einsatzfähigkeit der Bundeswehr in den neuen Strukturen zu gewährleisten. Der
    Petitionsausschuss stellt fest, dass im Hinblick auf die für die Umsetzung dieser
    Organisationsentscheidungen notwendigen Personalmaßnahmen die
    Sozialverträglichkeit ausdrücklich im Vordergrund stehen wird.
    Nach Abwägung der genannten Aspekte vermag der Petitionsausschuss das mit der
    Eingabe vorgetragene Anliegen nicht zu unterstützen. Er empfiehlt daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung (PDF)

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