Energieversorgung - Volkswirtschaftlich und umweltpolitisch angemessene Strompreisentwicklung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
123 Unterstützende 123 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

123 Unterstützende 123 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Eine den volkswirtschaftlichen und umweltpolitischen Interessen angemessene Elektro-Energiepreisentwicklung, die allen Stromkunden eine ökonomische Verträglichkeit sichert und die existentiellen Grundrechte jedes Einzelnen wahrt. Hierbei soll insbesondere den betreffenden privaten Haushalten, deren Abhängigkeit von dieser Energieform durch Nutzung von Nachtspeicherheizsystemen besonders extrem ist, die nötige Aufmerksamkeit zukommen.

Begründung

Die gestiegenen Elektro-Energiepreise der letzten Jahre und ganz besonders die Entwicklung in diesem Jahr betreffen jeden Verbraucher, aber eben nicht jeden gleich stark. Elektro-Energie kommt nach wie vor auch für Nachtspeicherheizsysteme zum Einsatz. Insbesondere im privaten Bereich, aber auch im gewerblichen und öffentlichen Bereich wurden derartige Heizsysteme in den 90er Jahren durch Förderprogramme wie „Rationelle Energieanwendung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen“ staatlich unterstützt. Das geschah nicht ohne technologischen Hintergrund für die E.-Energieerzeugung und wurde daher mit annehmbaren Tarifen durch die Elektroversorgungsunternehmen begleitet. Neuerdings wird auf dezentrale Wärmeversorgung durch unterschiedlichste Energieträger gesetzt. Nun ist aber ein privater Haushalt die schwächste Verbrauchergruppe und kaum in der Lage, sein Heizsystem auf permanente Orientierungswechsel periodisch umzustellen. So wie nicht nur im privaten Bereich bei größeren Investitionen Planungssicherheit benötigt und gewährt wird, kann man wohl auch für einen angemessenen Zeitraum Bestandsschutz für derartige Heizanlagen erwarten.Der Heizkostenanteil für Nachtspeicheranlagen an den Gesamtstromkosten eines Haushaltes hat sich kontinuierlich und neuerdings schlagartig in Regionen entwickelt, die man dem Bereich existenzbedrohlich zuordnen muss. Es gibt wohl aus volkswirtschaftlicher Sicht keinen Grund, vollfunktionsfähige Anlagen stillzulegen und zu verschrotten, nur weil strategische Entscheidungen mit Hilfe der Preispolitik durchgesetzt werden sollen.Es ist doch auch klar zu erkennen, dass es sich hierbei weder um eine Neiddiskussion handelt, noch wird unberechtigt Polemik betrieben. Existentielle Gründe sind der Anlass für solche Vergleichsbetrachtungen und resultieren ganz einfach aus der Tatsache, dass im Vergleich zu 1993 der Netto-Bezugspreis für „Nachtstrom“ mit heutigem Niveau auf 337% angestiegen ist, dagegen der Bezug von Haushaltsstrom, also „Tagstrom“, auf 287%. Die Veränderung im Preisanstieg beim „Nachtstrom“ liegt im Jahresvergleich 2012/13 sogar bei 20% und damit wesentlich höher als beim „Tagstromtarif“.Hier geht es aber weniger um statistische Entwicklungstendenzen, sondern darum, dass Strom insbesondere für Heizungszwecke - wohlgemerkt Nachtstrom - nicht mehr bezahlbar ist. Und es geht auch nicht um Jammern auf hohem Niveau, sondern lediglich um eine beheizbare Wohnung, was doch wohl so etwas wie ein Grundrecht darstellt.Berechtigt findet im Moment eine öffentliche Diskussion der Vertreter von Kleinunternehmen und Handwerksbetrieben über die gerechtfertigte oder ungerechtfertigte Ausklammerung bestimmter volkswirtschaftlich bedeutsamer und energieintensiv produzierender Unternehmen von den übermäßigen Elektro-Energiepreissteigerungen statt. Offensichtlich liegt ein Preisnachlass in begründbaren Fällen im Ermessensspielraum des Staates, was nicht von jedem nachvollziehbar ist.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-09-7511-047503Energieversorgung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll die Regulierung der Preise für Heizstrom erreicht werden.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Es gingen 122 Mitzeichnungen und elf Diskussionsbeiträge ein. Ferner liegen
    mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des
    Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen
    werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle vorgetragenen Aspekte
    im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen... weiter

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