Energiewirtschaft - Befreiung von der EEG-Umlage für gemeinnützige Vereine

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

374 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

374 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass gemeinnützige Vereine von der EEG-Umlage bei den Strompreisen befreit werden. Sie erfüllen einen wichtigen kulturellen und auch pädagogischen Auftrag.

Begründung

Die gemeinnützigen Vereine erfüllen einen wichtigen gesellschaftlichen, kulturellen und auch pädagogischen Auftrag. Dazu gehört unter anderem die Erziehung zu einem respektvollen Miteinander und der Abbau von Vorurteilen. (Rassismus, ...) Weiterhin werden junge Menschen in Ihrem Erwachsenwerden begleitet.Die gemeinnützigen Vereine werden in der Regel hauptsächlich durch Spenden und projektbezogene Zuschüsse finanziert und dürfen keinen Geweinn machen. Da diese Gelder in die Arbeit gehen sollen, ist eine Befreiung sinnvoll. Die steigenden Strompreise belasten die Vereine zunehmend. Zur Info: "Wenn eine Organisation als gemeinnützig anerkannt worden ist, wird sie von den (Gewinn-)Steuern ganz oder teilweise befreit. Viele nicht staatliche Hilfswerke und kulturelle Institutionen, aber auch Sportvereine oder Krankenhäuser, sind als gemeinnützig anerkannt." (nach Wikipedia)

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.11.2012
Petition endet: 19.12.2012
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-18-751-043430

    Energiewirtschaft
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 19.03.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass gemeinnützige Vereine aufgrund ihres
    gesellschaftlichen Auftrags von der Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien
    befreit werden.
    Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass gemeinnützige Vereine überwiegend
    aus Spenden und projektbezogenen Zuschüssen finanziert würden. Da
    gemeinnützige Vereine als Nonprofit-Organisation ihre beschränkten Mittel im
    Interesse der Sache zu verwenden hätten, dürften diese Vereine... weiter

Noch kein PRO Argument.

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