Entfall der Ausnahme des § 15 Unterlassungsklagengesetz für das Arbeitsrecht

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Unterstützende 7 in Deutschland

Sammlung beendet

7 Unterstützende 7 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Ausnahme des § 15 Unterlassungsklagengesetz für das Arbeitsrecht entfallen soll.

Begründung

Wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die unwirksam sind, verwendet, oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf Unterlassung bzw. Widerruf in Anspruch genommen werden. Wer in anderer Weise dem Schutz von Verbrauchern dienenden Gesetzenzuwiderhandelt, kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. Die Befugnis, dies gerichtlich feststellen zu lassen, gilt ab dem 01.12.2021 auch für "Gewerkschaften im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben bei der Vertretung selbstständiger beruflicher Interessen". Hauptarbeitspunkt einer Gewerkschaft ist das Arbeitsrecht. Diese ist jedoch (auch weiterhin) vom Anwendungsbereich des UKlaG ausgenommen. Somit läuft die Klagebefugnis zum Wohle der Arbeitnehmer leer. Dies soll geändert werden.

Link zur Petition

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