Wir fordern den Erhalt des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) Albrecht-Dürer-Schule Mannheim sowie die Herauslösung des beschlossenen „Wegfalls“ aus dem Gemeinderatsbeschluss vom 30.09.2025, um einen transparenten und ergebnisoffenen Dialog zu ermöglichen.
1. Fehlendes gesetzlich vorgeschriebenes Beteiligungsverfahren
Die Aufnahme des „Wegfalls“ des SBBZ in den Nachtragshaushalt 2025 erfolgte ohne das nach der RSE-SBBZ-Verordnung (2018) vorgesehene Verfahren.
Es gab:
- keine Alternativenprüfung,
- keine angemessene Beteiligung der Betroffenen,
- keine Ergebnisoffenheit.
Die Elternschaft sowie die Schulkonferenz wurden nicht ordnungsgemäß einbezogen. Protokolle waren unvollständig oder fehlerhaft, öffentliche Aussagen teilweise unzutreffend. Die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach § 47 Abs. 4 Nr. 3 Schulgesetz Baden-Württemberg wurde aus unserer Sicht nicht erfüllt. Der Beschluss erscheint daher rechtlich angreifbar.
2. Politisch verursachte sinkende Schülerzahlen
Die angeführten sinkenden Schülerzahlen sind maßgeblich Folge politischer Entscheidungen, insbesondere:
- des Ausschlusses von Schülerinnen und Schülern aus Südhessen und Rheinland-Pfalz,
- der Schließung der Werkrealschule am SBBZ-Standort.
Diese Faktoren dürfen nicht nachträglich als Rechtfertigung für eine Schulaufhebung herangezogen werden.
3. Bedeutung des SBBZ für gelingende Inklusion
Das SBBZ Albrecht-Dürer-Schule ist ein bewährter Modellstandort für inklusive Bildung auch im Sinne des Inklusionsgesetzes (2015):
- barrierefreie Infrastruktur,
- Kooperation zwischen SBBZ und Regelschule,
- individualisierte Förderung sowie
- umfassende Eltern- und Schülerberatung.
Die geplante Schließung gefährdet funktionierende inklusive Strukturen, während viele Grundschulen der Region weiterhin große Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Inklusion haben.
4. Unverhältnismäßigkeit der Sparargumente
Der reguläre Jahresetat der Schule durch die Stadt Mannheim beträgt lediglich 7.503 Euro.
Die im Raum stehenden Einsparungen von ca. 62.000 Euro stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den pädagogischen, sozialen und langfristig auch finanziellen Folgekosten einer Schließung. Nach unserer Einschätzung ist der Erhalt der Schule langfristig kosteneffizienter.
5. Konstruktive Alternativen liegen vor
Die Elternvertretung hat am 06.11.2025 konkrete Alternativvorschläge eingebracht:
- Kostenoptimierung, z. B. Überprüfung einzelner Zusatzkosten (Sozialarbeit, Sekretariat),
- Raumoptimierung, um zusätzliche Schülerinnen und Schüler am Standort aufzunehmen.
Diese Maßnahmen könnten bereits ab 2026 realistische Einsparungen ermöglichen, während eine Schließung einen langwierigen, konfliktträchtigen und voraussichtlich juristisch begleiteten Prozess nach sich ziehen würde.
Unsere Forderungen
- Herauslösung des „Wegfalls“ des SBBZ Albrecht-Dürer-Schule aus dem Gemeinderatsbeschluss vom 30.09.2025
- Durchführung eines ordnungsgemäßen, transparenten Beteiligungsverfahrens
- Aufnahme eines ergebnisoffenen Dialogs mit Elternschaft, Schulamt und Dezernat III
Wir sind offen für Weiterentwicklungen und strukturelle Anpassungen – nicht jedoch für eine Entscheidung ohne Beteiligung und ohne Dialog.
PS:
Weitere Einblicke und Hintergrundinformationen finden Sie in folgenden Reportagen und öffentlichen Sitzungen:
Gemeinderatssitzung Beitrag zum SBBZ ab 2:15:40 ersichtlich
RON TV Reportage
RNF, Beginnend bei 5:18
Auch in den sozialen Medien wird das Thema aufgegriffen. Die Seiten wurden erst Ende Oktober kurzfristig erstellt, daher ist die Reichweite noch gering. Unterstützung ist willkommen:
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Weil es eine sehr wertvolle Arbeit ist