Het verzoekschrift is gericht aan:
Deutscher Bundestag
Wir fordern den Deutschen Bundestag dazu auf, die Hinterbliebenenrente dahingehend zu ändern, dass alle Witwen und Witwer in Zukunft wieder 60% aus der Rente ihrer verstorbenen Ehepartnerinnen und Ehepartner erhalten, ohne dass eine Anrechnung auf ihr jeweiliges Einkommen vorgenommen wird.
Reden
Durch die Abzüge ab 9.600 € Netto Jahresverdienst wird ein normales Arbeiten „bestraft“. Es werden 40% des über den Freibetrag hinausgehenden Einkommens abgezogen.
1.000 € monatlich, 800 € Freibetrag, Abzug 40% von 200 € = 80 € Abzug an der Rente. 450 €-Job wird z.B. bei Rentnern ohne Abzüge gerechnet, bei verwitweten Personen wird dieser vom Freibetrag abgezogen; es verbleiben 280 €.