20 Unterschriften
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag
Ich fordere einen einfachen Grundsatz staatlichen Handelns:
Bestehende gesetzliche Forderungen müssen konsequent durchgesetzt werden, bevor Leistungen gekürzt oder neue Belastungen geschaffen werden.
Der Unterhaltsvorschuss zeigt besonders deutlich, warum dieser Grundsatz wichtig ist. Wenn der Staat für ausbleibenden Kindesunterhalt einspringt, müssen berechtigte Rückforderungsansprüche gegenüber nachweislich leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen wirksam und bundesweit nach vergleichbaren Standards verfolgt werden.
Ich bin durch die Petition von Delia Keller gegen die Kürzung des Unterhaltsvorschusses auf das Thema gestoßen und habe diese ergänzende Petition gestartet:
Erst eintreiben, dann kürzen. Dazu fordere ich::
- die unabhängige Prüfung der unterschiedlichen Rückforderungsmodelle der Bundesländer,
- die bundesweite Übernahme der erfolgreichsten Verwaltungsstrukturen,
- spezialisierte Zuständigkeiten und einen rechtssicheren digitalen Datenaustausch,
- die jährliche Veröffentlichung von Rückholquoten und Verwaltungskosten,
- die Überprüfung der Verjährungsregeln bei vorsätzlicher und langjähriger Unterhaltsverweigerung,
- keine Kürzung des Unterhaltsvorschusses, solange bestehende Rückgriffsmöglichkeiten nicht nachweislich wirksam ausgeschöpft werden.
Diese Petition richtet sich ausdrücklich nicht gegen Menschen, die objektiv nicht zahlen können. Sie fordert, dass der Staat vorhandene Ansprüche gegenüber leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen effizient durchsetzt.
Steuergeld zurückholen statt Kinderleistungen kürzen.
Begründung
Im Jahr 2024 wurden rund 3,2 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt, aber nur etwa 545 Millionen Euro zurückgeholt – eine Rückgriffsquote von ungefähr 17 Prozent.
Gleichzeitig unterscheiden sich die Rückholquoten der Bundesländer erheblich. Das zeigt: Nicht nur die Zahlungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen, sondern auch die Organisation der Verwaltung beeinflusst das Ergebnis.
Bayern zeigt, dass der Rückgriff anders organisiert werden kann: Dort werden übergegangene Unterhaltsansprüche zentral durch das Bayerische Landesamt für Finanzen geltend gemacht. Solche spezialisierten Modelle sollten unabhängig verglichen und erfolgreiche Verfahren bundesweit übernommen werden.
Der Bundesrechnungshof hat bereits festgestellt, dass Rückgriffsansprüche teilweise nicht konsequent verfolgt wurden und dadurch Forderungen wegen Verwirkung oder Verjährung ausfielen. Wer trotz nachgewiesener Leistungsfähigkeit jahrelang nicht zahlt, darf nicht allein durch Zeitablauf wirtschaftlich profitieren.
Diese Petition fordert eine wirksame Durchsetzung bestehender Ansprüche gegenüber leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen.
Gerade weil aktuell über eine mögliche Begrenzung des Unterhaltsvorschusses auf das 16. Lebensjahr diskutiert wird, gilt:
Bevor bei Kindern und Alleinerziehenden gekürzt wird, muss der Staat zunächst seine berechtigten Forderungen konsequent zurückholen.
Ergänzend unterstütze ich die laufende Petition „Geplante Kürzung des Unterhaltsvorschusses“ von Delia Keller, die den Erhalt der Leistung mindestens bis zum 18. Geburtstag fordert. https://innn.it/unterhaltsvorschuss
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
05.08.2026
Sammlung endet:
04.02.2027
Region:
Deutschland
Kategorie:
Familie
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Neue SprachversionWarum Menschen unterschreiben
Den nichtzahlenden Elternteilen wird es verdammt leicht gemacht. Die Beistandschaft en werden von den Jugendämtern nicht bedient. Die Zahlungspflichtigen Elternteilen nicht genug zur Nachweispflicht über Bemühungen herangezogen, der Klageweg muss konsequent betrieben werden. Die Ämter glänzen mit Untätigkeit.
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Es sollte einem nicht so einfach gemacht werden, sich vor der Verantwortung zu drücken.