Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Die Fahrausbildung ist in Deutschland sehr umfassend. Nach aktueller Rechtslage ist die Klasse M (Kleinkrafträder) schon jetzt beinhaltet. Eine Erweiterung auf Leichtkrafträder mit 125ccm ist mit der Schlüsselzahl B196 möglich. Die Kosten hierfür sind immens und stehen nicht im Verhältnis.
Ich fordere eine Erweiterung, sodass nach 7 Jahren Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung bei einer Fahrschule, der Fahrerlaubnisinhaber die Möglichkeit bekommt, ein Leichtkraftrad zu fahren.
Die Vorteile wären, dass viele Berufspendler auf diese Fahrzeuge umsteigen könnten. Dies würde den Berufsverkehr abschwächen, da die Kleinkrafträder weniger Raum im Verkehr benötigen. Auch die Parkproblematik würde sich verbessern, da sie auch weniger Parkraum benötigen. Ebenfalls die Abgasemissionen würden sich verringern, da die Bilanz (bewegte Masse-Mitfahrende) schlichtweg einfach besser ist. Berufspendler sind größtenteils ausschließlich alleine im Pkw unterwegs. Fahrgemeinschaften sind eher die Ausnahme. Die bereits jetzt beinhaltete Möglichkeit Kleinkrafträder zu fahren, stößt kaum auf Akzeptanz, da diese mit 45 km/h zu langsam sind und Autobahnen bzw. Kraftfahrstrassen nicht benutzt werden können.
Es gibt bereits jetzt Leichtkrafträder mit Elektroantrieb welche mit so einer Erweiterung für einen deutlich größeren Nutzerkreis zugänglich wäre. Hier wäre potenzial den Abgasausstoß noch weiter zu senken. Der Anschaffungspreis ist deutlich geringer als bei einem E-Auto und wäre für einen größeren Personenkreis erschwinglich.
Tatsächlich ist das Führen eines Leichtkraftrades mit PKW-Fahren nicht vergleichbar. Allerdings verfügen einige Klasse B Inhaber bereits aus ihrer Jugend über Erfahrungen im Zweiradbereich. Weiterhin steht es ja jedem frei, sich eigenständig an eine Fahrschule zu wenden und Praxisstunden nach Bedarf zu nehmen.
Die Erweiterung um die Schlüsselzahl B196 ohne weitere Fahrausbildung hätte Potential die Abgasbelastung zu senken ohne einen Verwaltungsaufwand zu erzeugen.
In anderen Ländern der EU ist diese Regelung bereits gängige Praxis
Begründung
Verminderung des Abgasaustosses
Verbesserung der Parksituation in den Innenstädten
Möglichkeit der Erschließung eines neuen Industriezweiges durch größeren Nutzerkreis
ja und das sofort.