Region: Tyskland
Minoritetsbeskyttelse

Erweiterung des Strafgesetzbuches zur Verfolgung von Straftaten an Kindern

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Bundesregierung

99 Underskrifter

Petitionen blev trukket tilbage af indehaveren af petitionen

99 Underskrifter

Petitionen blev trukket tilbage af indehaveren af petitionen

  1. Startede 2015
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Andragendet er stilet til: Bundesregierung

Es wird gefordert, dass per Gesetz 1.) Straftaten gegen Kinder generell nicht verjähren 2.) den Staatsanwaltschaften die Möglichkeit entzogen wird, bei Straftaten gegen Kindern Absprachen zu treffen, die als Ergebnis die Einstellung des Verfahrens gegen ein Bußgeld zur Folge haben 3.) den Bundesländern eine personelle Aufstockung der Jugendämter auferlegt wird

Begrundelse

Wie der Fall Edathy zeigt, ist es per Gesetz möglich, bei Einstellung des Verfahrens u. Zahlung eines Bußgeldes, als nicht Vorbestraft davon zu kommen. Desweiteren ist es NICHT möglich nach der Einstellung des Verfahrens nochmals belangt zu werden. Ich bin der Meinung, dass dieser Misstand in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland, unserem Land nicht würdig ist. Die Regierung sollte darauf achten, mehr in Kinder und Jugendliche zu investieren, als Milliarden in den Rachen anderer zu Stopfen.

Tak for din støtte

Link til petitionen

Billede med QR-kode

Afrivningsseddel med QR-kode

download (PDF)

Oplysninger om petitionen

Andragende startede: 04.03.2015
Andragendet slutter: 03.05.2015
Region: Tyskland
Kategori: Minoritetsbeskyttelse

Nyheder

Es nützt nichts, wenn man bei solchen Fällen, verständlicherweise, härtere Strafen fordert, aber der Staat Verbrechern jeder Art per Gesetz Schlupflöscher bietet

Immer das selbe.: Petition zu dem Thema werden zu Haus rausgehauen ohne sich zu informieren, natürlich könnte Herr Edathy nochmals belangt werden, wenn er wieder ein mögliches Vergehen begeht, er ist aber jetzt nicht verurteilt, Punkt! Im übrigen kann man in Deutschland nicht dauernd die Strafen erhöhen, so was ist verfassungswidrig, weil es gegen das Übermaßverbot verstößt, es gab dazu übrigens mal ein Urteil des BGH, dass sich auch damit befasste und damals kritisierte das die Strafen für Missbrauch zu hoch seien, dass ist jetzt wohlgemeekt schon einige Zeit her, seitdem gab es neue Gesetze.

Hjælp med til at styrke borgerdeltagelse. Vi ønsker at gøre dine bekymringer hørt, mens du forbliver uafhængig.

Donere nu