Περιοχή: Γερμανία
Προστασία μειονοτήτων

Erweiterung des Strafgesetzbuches zur Verfolgung von Straftaten an Kindern

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Bundesregierung

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  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

Η αναφορά απευθύνεται σε: Bundesregierung

Es wird gefordert, dass per Gesetz 1.) Straftaten gegen Kinder generell nicht verjähren 2.) den Staatsanwaltschaften die Möglichkeit entzogen wird, bei Straftaten gegen Kindern Absprachen zu treffen, die als Ergebnis die Einstellung des Verfahrens gegen ein Bußgeld zur Folge haben 3.) den Bundesländern eine personelle Aufstockung der Jugendämter auferlegt wird

Αιτιολόγηση

Wie der Fall Edathy zeigt, ist es per Gesetz möglich, bei Einstellung des Verfahrens u. Zahlung eines Bußgeldes, als nicht Vorbestraft davon zu kommen. Desweiteren ist es NICHT möglich nach der Einstellung des Verfahrens nochmals belangt zu werden. Ich bin der Meinung, dass dieser Misstand in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland, unserem Land nicht würdig ist. Die Regierung sollte darauf achten, mehr in Kinder und Jugendliche zu investieren, als Milliarden in den Rachen anderer zu Stopfen.

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Στοιχεία για το ψήφισμα

Η αναφορά ξεκίνησε: 04/03/2015
Η αναφορά τελειώνει: 03/05/2015
Περιοχή: Γερμανία
Κατηγορία: Προστασία μειονοτήτων

Νέα

  • Liebe Unterstützer meiner Petition!
    Die "Zeichnungsfrist" ist abgelaufen. Zu meinem Bedauern gab es leider
    ZU WENIG Unterschriften, damit die Petition hätte weitergeleitet werden können.
    TROTZDEM möchte ich mich für eure Unterstützung recht herzlich bedanken.

    Mit freundlichen Grüßen

    Frank Thamm

Συζήτηση

Es nützt nichts, wenn man bei solchen Fällen, verständlicherweise, härtere Strafen fordert, aber der Staat Verbrechern jeder Art per Gesetz Schlupflöscher bietet

Immer das selbe.: Petition zu dem Thema werden zu Haus rausgehauen ohne sich zu informieren, natürlich könnte Herr Edathy nochmals belangt werden, wenn er wieder ein mögliches Vergehen begeht, er ist aber jetzt nicht verurteilt, Punkt! Im übrigen kann man in Deutschland nicht dauernd die Strafen erhöhen, so was ist verfassungswidrig, weil es gegen das Übermaßverbot verstößt, es gab dazu übrigens mal ein Urteil des BGH, dass sich auch damit befasste und damals kritisierte das die Strafen für Missbrauch zu hoch seien, dass ist jetzt wohlgemeekt schon einige Zeit her, seitdem gab es neue Gesetze.

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