Erziehungsgeld/Elterngeld - Übergangsregelung für die Berechnung des Elterngeldes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
61 Unterstützende 61 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

61 Unterstützende 61 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine Übergangsregelung für Inkrafttreten des "Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldbezugs" für ab 2013 geborene Kinder eingeführt wird.

Begründung

Das Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldbezug, das beinhaltet, dass das Elterngeld für Kinder, die ab 2013 geboren werden, sich neu zusammensetzt, führt zur finanziellen Benachteiligung vieler betroffener Eltern.Die Elterngeldregelung beinhaltete vor der Änderung, dass das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate vor Elterngeldbezug für die Errechnung der Höhe des Elterngeldes herangezogen wird.Somit war z.B. ein Wechsel der Lohnsteuerklasse möglich, um das Elterngeld zu erhöhen.Am 18. September ist das neue Gesetz zur Errechnung des Elterngeldes in Kraft getreten. Dieses Gesetz sieht vor, dass die Lohnsteuerklasse für die Errechnung des Elterngeldes herangezogen wird, die vor der Geburt des Kindes länger gezählt hat.Durch die kurzfristige Bekanntmachung der Gesetzesänderung - sowie dem schnellen in Kraft treten - nämlich für Kinder, die ab 2013 geboren werden, wurde bereits schwangeren Mütter die Möglichkeit genommen, die Höhe des Elterngeldes durch einen Steuerklassenwechsel zu verbessern.Somit wird eine Übergangsfrist für die ab 2013 geborenen Kinder beantragt - da viele Mütter, die bereits schwanger waren, keine Möglichkeit des Lohnstsuerklassenwechsels hatten und somit finanziell benachteiligt sind!

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-17-851-043732aErziehungsgeld/Elterngeld
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Die Petentin möchte eine Änderung der Regelungen zur Steuerklassenwahl des
    Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzuges bzw. eine Übergangsregelung
    bei Geburten ab dem 1. Januar 2013 erreichen.
    Sie führt aus, dass die Regelungen dieses Gesetzes zur finanziellen Benachteiligung
    vieler betroffener Eltern führen würden. Insbesondere dadurch, dass durch das
    Gesetz diejenige Lohnsteuerklasse für die Berechnung des Elterngeldes
    herangezogen werde, die vor der Geburt des Kindes länger in Anspruch genommen
    wurde,... weiter

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