Opetus

Fahrtkostenübernahme zur Ganztagsschule

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Vetoomus on osoitettu
Bildungsministerin, Justizminister und Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis
72 Tukeva

Vetoomuksen vastaanottaja ei ole vastannut.

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  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Derzeit werden Fahrtkosten für SchülerInnen übernommen, wenn die besuchte Schule mehr als 4 km vom Wohnort entfernt liegt. Dabei werden weder die finanzielle Situation der Familie noch die Notwendigkeit einer Ganztagsbetreuung berücksichtigt. Es wird nur die Entfernung zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart berücksichtigt (§ 33 Abs. 1 PrivSchG i.V. m. § 69 Abs. 1, 2 und 3 des Schulgesetzes für Rheinland-Pfalz i.V. m. § 8 der Satzung und Textziffern 12 und 13 der Richtlinien des Rhein-Lahn-Kreises über die Schülerbeförderung und § 28 Abs. 1 Privatschulgesetz). Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Benachteiligung von Familien (z.B. Alleinerziehenden bzw. Geringverdienern), die auf eine Ganztagsbetreuung angewiesen sind.

Perustelut

Es handelt sich nicht um einen Einzelfall. Wie auch in den Kommentaren der Unterzeichner erwähnt, kann es zudem nicht sein, dass die Wahl der ersten Fremdsprache für eine Fahrtkostenübernahme relevant ist, eine Ganztagsbetreuung jedoch nicht.

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  • Die Petition wurde eingereicht

    ajankohtana 19.12.2017

    Die Petition wurde per Mail an das Bildungsministerium und den Bürgerbeauftragten eingereicht. Wenn noch jemand Vorschläge zum weiteren Vorgehen hat, nehme ich diese gerne entgegen. Sollte ich die Petition auch beim Petitionsausschuss des Bundestags einreichen?

  • Änderungen an der Petition

    ajankohtana 8.6.2017

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