Petycja jest adresowana do:
Hessischer Landtag
Die Fam. Mayel hat gegen das deutsche Recht verstoßen, bzw. sich nicht an entsprechende Auflagen gehalten. Das deutsche Recht hat hierfür klare Richtlinien, die besagen, dass die Familie ausgewiesen werden muss. Es ist daher das Gesetz in voller Gänze anzuwenden und die Fam. Mayel zur Ausreise zu zwingen oder letztendlich aktiv auszuweisen.
Uzasadnienie
Im April 2003 sind Frau Scheima Ben Attia und Herr Zied Mayel zum Studieren nach Bremen gekommen. Die Aufenthaltserlaubnis galt nur für das Studium, danach sollten beide wieder in ihr Haimatland Tunesien zurück. Beide haben das Studium nach 10 Jahren immer noch nicht beendet und entgegen den Auflagen der deutschen Behörden ihren Wohnsitz gewechselt. Sie leben nun von staatlicher Unterstützung. Das Studium war möglicherweise nur ein vorgeschobenes Argument, um in Deutschland einreisen zu können.
Die Ausländerbehörde Darmstadt-Dieburg hat festgestellt, dass Zied Mayel mit seiner Familie bis 3. Januar freiwillig das Land verlassen soll. Eine Petition von Freunden der Familie mit Unterstützung des Darmstädter Echo will nun die Durchsetzung des deutschen Rechts verhindern, sowie die Ausländerbehörde damit zwingen, Ihre Entscheidung zurückzunehmen.
Deutschland ist ein Rechtsstaat. In diesem gelten Gesetze immer und für jeden ausnahmslos. Es ist nicht hinnehmbar, dass hier Recht umgedeutet oder gar gebrochen wird. Egal wie der Einzelfall im Detail gelagert ist, müssen die Gesetze angewendet u n d durchgesetzt werden. Das unterscheidet Deutschland von einer "Bananenrepublik".
Im vorliegenden Fall droht keinem der Familienmitglieder irgend ein Nachteil in Tunesien. Auch findet in Tunesien kein Krieg statt, so dass hier besondere Umstände in Betracht gezogen werden müssten.