218 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge endlich ECHTE Wahlfreiheit zwischen Tätigkeit in Beruf oder Kindererziehung beschließen, statt dies nur zu postulieren. Man beende die Diskriminierung der MEHRZAHL der Eltern mit Kindern unter drei Jahre und lasse der Erziehung zuhause die gleiche finanzielle Förderung wie in Kitas zukommen, also ein Erziehungsgehalt mit Rentenversicherung.
Begründung
Die momentane Regierungspolitik fordert leider nur oberflächlich betrachtet Wahlfreiheit zwischen Kinderbetreuung in öffentlichen Einrichtungen und Kindererziehung zuhause. Man möchte nur noch berufstätige Eltern, auch Mütter sehen. Echte Wahlfreiheit aber würde bedeuten, dass die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zuhause finanziell vom Staat genauso gefördert wird, wie die Kinderbetreuung in öffentlichen Einrichtungen! Das sind momentan etwa 1100 Euro pro Kind pro Monat. Wir fordern deshalb ein echtes Erziehungsgehalt in gleicher Höhe. Schluß mit der "Heimchen am Herd"-Diskriminierungsdebatte! Es geht hier um die Betreuung von Säuglingen und Kleinstkindern, die ein besonderes Näheverhältnis zu Mutter oder Vater brauchen, wie Soziologiestudien immer wieder bestätigen.Die Politik sollte lieber endlich dafür sorgen, dass die Karriere von Eltern unter Kindererziehungszeiten nicht leidet, sondern dass deren Wiedereinstieg in den Beruf ganz selbstverständlich besonders gefördert wird!
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
13.03.2014
Petition endet:
24.04.2014
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 3-18-17-2160-006021
Familienfragen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Eingabe fordert die Petentin eine finanzielle Förderung in Form eines
Erziehungsgehalts mit rentenrechtlicher Berücksichtigung für Eltern, die ihre unter
drei Jahre alten Kinder zu Hause betreuen.
Zur Begründung ihres Anliegens führt die Petentin im Wesentlichen aus, dass eine
echte Wahlfreiheit für Eltern nur dann vorliege, wenn der Staat die Eltern, die ihr Kind
während der ersten drei Lebensjahre zu Hause betreuen, finanziell vergleichbar
fördern... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.