Familienfragen - Einführung eines "Elternführerscheins"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

258 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

258 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Begriff "Erziehungsberechtigter" mit Leben gefüllt wird. Dafür soll ein "Elternführerschein" eingeführt werden.

Begründung

Der Begriff "Erziehungsberechtigter" ist irreführend und muss mit Leben gefüllt werden. In Deutschland benötigt man z.B. zum Führen eines PKW einen Führerschein. Diese Berechtigung zum Führen eines Fahrzeuges muss erworben werden. Sowohl theoretischer, als auch praktischer Unterricht mit Pflichtstunden sind zwingend vorgeschrieben. Fehlt diese Berechtigung, so ist bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld zu rechnen. Ein Kind zu erziehen bedarf aber keiner besonderen Berechtigung. Weder eine Ausbildung, ein Lehrgang oder gar eine Feststellung der Fähigkeit ein Kind erziehen zu können, sind in Deutschland Pflicht oder vorgeschrieben. Der Begriff "Erziehungsberechtigter" ist somit irreführend. Die Begriffsbestimmung "Erziehungspflichtiger" wäre zutreffender. Somit würde auch der Auftrag der Kindesmutter oder des Kindesvater klar erkennbar. Laut Landesbetrieb für Statistik sind alleine in Niedersachen im Jahre 2010 3109 Minderjährige von den Jugendämtern in Obhut genommen worden. Das bedeutet ein Plus von rund 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Häufigste Gründe für diese Schutzmaßnamen waren Überforderungen der Eltern, Vernachlässigungen und Misshandlungen. Ich fordere daher, dass es endlich einen "Elternführerschein" in Deutschland geben wird und somit eine tatsächliche Berechtigung vorliegt.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.09.2011
Sammlung endet: 11.11.2011
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Dirk KühnFamilienfragen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass ein "Eltern-Führerschein" eingeführt wird, der Eltern zur
    Erziehung ihrer Kinder berechtigt.
    Obwohl man von Erziehungsberechtigung spreche, bedürfe es für die Erziehung
    eines Kindes keiner gesonderten Berechtigung. Allein in Niedersachsen seien jedoch
    im Jahr 2010 3109 Minderjährige durch die Jugendämter in Obhut genommen
    worden. Die häufigsten Gründe dafür seien die Überforderung der Eltern und daraus
    resultierende Misshandlungen sowie Vernachlässigungen ihrer Kinder. Dem könne
    mit einem „Eltern-Führerschein“ abgeholfen werden.
    Es handelt sich vorliegend um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der
    Petition schlossen sich 258 Mitzeichnende an und es gingen
    214 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung eine
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    (BMFSFJ) eingeholt. Die parlamentarische Prüfung hatte unter Berücksichtigung der
    Ausführungen des BMFSFJ das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
    Die Einführung eines „Elternführerscheins“ soll bewirken, dass die
    Erziehungskompetenz von Eltern gestärkt wird und die Anzahl der
    Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen von Kindern in Deutschland zurück
    geht. Die Förderung des Kinderschutzes sowie der Elternbildung und der
    Erziehungskompetenz der Eltern sind als legitime Zwecke grundsätzlich
    unterstützenswert. Die Einführung eines für alle Familien verpflichtenden

    Elternführerscheins wäre jedoch ein unverhältnismäßiges Mittel, um dieses Ziel zu
    erreichen.
    Bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen ist eine Umsetzung eines für alle Eltern
    verpflichtenden Elternführerscheins unabhängig von dessen konkreter Ausgestaltung
    problematisch. Nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 des Grundgesetzes (GG) sind Pflege und
    Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die primär ihnen
    obliegende Pflicht. Dieser Grundsatz ist in dem Leitbild der partnerschaftlichen
    Erziehung gemäß § 1626 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
    konkretisiert. In das Grundrecht der Eltern darf nur bei schwerwiegenden
    Kindeswohlgefährdungen und -verletzungen eingegriffen werden. Jedes Kind hat
    gemäß § 1631 Abs. 2 BGB das Recht auf gewaltfreie Erziehung.
    Vor diesem rechtlichen Hintergrund gibt es in Deutschland ein breit gefächertes
    Angebot der Eltern- und Familienbildung sowie der Elternberatung. Dieses wird von
    unterschiedlichen Anbietern getragen, die von den kommunalen Jugendämtern
    sowie lokalen Initiativen über Wohlfahrtsverbände und Kirchen bis zu
    Kinderschutzorganisationen reichen. Hilfe oder Information suchende Eltern finden
    überall in Deutschland Angebote in räumlicher Nähe zu ihrem Wohnort. Über die
    allgemeinen Angebote der Eltern- und Familienbildung hinaus gibt es die Möglichkeit
    der individuellen Beratung und Hilfe, die in zentralen Beratungsstellen und zum Teil
    auch in häuslicher Umgebung angeboten werden.
    Die Anbieter von Maßnahmen der Eltern- und Familienbildung nutzen
    unterschiedliche methodische Ansätze. Dadurch kann Familien je nach sozialer
    Lage, Einstellung und Werthaltung oder Lebensform ein jeweils auf sie abgestimmtes
    Angebot unterbreitet werden. Außerdem können die Eltern wählen zwischen
    Maßnahmen unterschiedlicher Länge und Zielrichtung. Thematische Kurse oder
    Eltern-Kind-Gruppen stehen neben punktuellen Informationsangeboten wie
    Einzelveranstaltungen oder Elterninformation durch Broschüren und Flyer oder im
    Internet. Darüber hinaus besteht für Erziehungsberechtigte nach den §§ 27 ff des
    Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bei der Erziehung eines Kindes oder
    Jugendlichen ein konkreter Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl
    des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und
    die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
    Das BMFSFJ entwickelt und fördert umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung der
    elterlichen Erziehungskompetenz. Aufgrund der vielfachen Herausforderungen,
    denen Eltern bei der Kindererziehung begegnen, sind die Ansätze, die das BMFSFJ

    verfolgt, von einer großen Vielfalt geprägt. Die Angebote sind jeweils auf das Alter
    der Kinder zugeschnitten, da sich die Anforderungen an die Kompetenz der Eltern mit
    dem Alter der Kinder verändern. Der „Erziehungskompass" auf der Homepage des
    BMFSFJ (www.familien-wegweiser.de/kompass-erziehung) ermöglicht Eltern, sich
    jederzeit unkompliziert zu Erziehungsfragen zu informieren. Ebenso bietet zum
    Beispiel die Onlineberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung Eltern an,
    sie vorbeugend auf Ihre Erziehungsaufgaben vorzubereiten.
    Der Petitionsausschuss erachtet es für notwendig, insbesondere hilfsbedürftige
    Erziehungsberechtigte zu unterstützen und somit konkret im Wege der oben
    genannten Maßnahmen tätig zu werden. Eine Verpflichtung zur Einholung einer
    Berechtigung zur Kindeserziehung verbunden mit Lehrgängen und Prüfungen hält
    der Petitionsausschuss u. a. in Anbetracht der zu begrüßenden Vielseitigkeit der in
    den unterschiedlichen Familien vertretenen Ansichten und Erziehungsstrategien für
    nicht zielführend. Bevor der Staat in die Erziehung seiner minderjährigen Bürger
    derart lenkend eingreift, haben die Eltern gemäß Art. 6 Abs. 2 GG das Recht, ihr
    Kind innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu pflegen und zu erziehen.
    Ein verpflichtender Elternführerschein lässt sich vor diesem rechtlichen Hintergrund
    sowie der Notwendigkeit der Berücksichtigung der faktischen Bedarfslage der
    Familien und den derzeit bereits vorhandenen Informations- und
    Beratungsangeboten, die den jeweiligen Bedarfslagen der Familien Rechnung
    tragen, nicht rechtfertigen.
    Das Ziel, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und sie in berechtigten
    Einzelfällen zum Schutz des Kindeswohls in der Wahrnehmung ihrer
    Elternverantwortung zu unterstützen, wird durch die existierende Angebotsstruktur
    bereits als erreichbar gesehen.
    Die deutsche Familienpolitik setzt vor allem auf die Stärkung der elterlichen
    Erziehungskompetenz, möchte diese werdenden bzw. jungen Eltern durch die
    Einführung eines „Eltern-Führerscheines“ jedoch nicht abstrakt absprechen.
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich Eltern ihrer Verantwortung bewusst
    und der Aufgabe der Kindeserziehung gewachsen sind. Ist dies im Einzelfall nicht der
    Fall, so kann dem durch konkrete Hilfsmaßnahmen, bzw. als letztem Schritt durch die
    Inobhutnahme des Kindes durch das zuständige Jugendamt, abgeholfen werden.
    Der Petitionsausschuss hält die bestehenden Einrichtungen und das vielseitige
    Angebot an generellen und individuellen Maßnahmen für Familien für ausreichend

    und geeignet, das mit der Petition verfolgte Ziel, Kinder vor Gewalt und
    Vernachlässigung zu schützen und Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken,
    zu erreichen. Er beschließt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
    Anliegen nicht entsprochen wurde.

    Begründung (PDF)

Wenn man sich einmal ansieht, unter welchen Bedingungen die Kinder zu leiden haben. Es gibt Eltern, die nur Kinder bekommen um das Geld abzusarnen, Ihre Kinder auf Modelkarrieren schon im Babyalter vorzubereiten, oder um einfach vorzuzeigen, dass sie ein Kind haben. Es gibt Eltern, die so psychisch nicht dafür geeignet sind Kinder zu erziehen, dass sie Ihnen körperlich und psychisch Schaden. Oder sie Schaden Ihnen, um auf sich selbst aufmerksam zu machen. Es gibt noch viel mehr. Das muss aufhören! Die Kinder sind wichtig, sie brauchen anständige Eltern!

So sehr ich eine pädagogische Qualifizierung potenzieller Eltern (= aller junger Erwachsenen) für geboten halten: Der Vergleich mit dem Auto-Führerschein hinkt. Will man allen, die den "Elternführerschein" noch nicht erworben haben, von Amts wegen Sex verbieten, einen Keuschheitsgürtel anlegen und/oder das Kind wegnehmen? Stattdessen müsste "Eltern Werden/Sein" viel selbstverständlicher Teil der Schulausbildung sein.

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