Familienleistungsausgleich - Zahlung von Kindergeld/Sozialleistungen an nicht-deutsche EU-Bürger nur unter bestimmten Bedingungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
117 Unterstützende 117 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

117 Unterstützende 117 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, nicht-deutschen EU-Bürgern nur dann Kindergeld und Sozialleistungen zu zahlen, wenn sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben oder bereits vier Jahre in Deutschland arbeiten.

Begründung

Die Briten machen´s so, das EuGH hat die Praxis genehmigt. Also gleiches Recht für die BRD!

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-08-61102-033532

    Familienleistungsausgleich


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin möchte erreichen, dass Bürger der Europäischen Union, die nicht die
    deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, nur dann einen Anspruch auf Kindergeld
    haben, wenn sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen oder bereits vier
    Jahre in Deutschland arbeiten.
    Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    und von 117 Mitzeichnern unterstützt. Die Anzahl der Diskussionsbeiträge betrug... weiter

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