Alueella: Saksa
Ympäristö

Flächenversiegelung stoppen

Vetoomus on osoitettu
Bundestag
1 165 Tukeva 1 163 sisään Saksa

Vetoomuksen vastaanottaja ei ole vastannut.

1 165 Tukeva 1 163 sisään Saksa

Vetoomuksen vastaanottaja ei ole vastannut.

  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 22.9.2021
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Wenn Flächen neu versiegelt werden (durch Neubau von Gebäuden, Straßen, Parkplätzen, Flughäfen etc.), muss laut Bundesnaturschutzgesetz der Eingriff in die Umwelt "ausgeglichen" werden. Bisher ist es möglich, die Versiegelung einer Fläche durch Maßnahmen auszugleichen, die an anderer Stelle die Bodenfunktionen verbessern (z. B. Umwandlung von Acker in Wiese). Dies ist aber kein echter Ausgleich.

Versiegelung kann NUR durch die Entsiegelung an anderer Stelle ausgeglichen werden!

Forderung: Die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG § 15) muss insoweit geändert werden, dass die Versiegelung von Flächen ausschließlich (!) durch Entsiegelung in mindestens derselben Größenordnung ausgeglichen werden kann. Eingriffe, die nicht entsprechend ausgeglichen werden können, müssen ausnahmslos verboten sein.

Ausnahmslos bedeutet auch, dass im Gesetz geklärt ist, dass die Vermeidung von Versiegelung ein vorrangiges öffentliches Interesse ist, d. h. auch noch vor anderen öffentlichen Interessen rangiert wie, z. B. der Bereitstellung von Infrastruktur (für Mobilität, Industrie und Handel). Hinter dem "öffentlichen Interesse" ihrer Projekte verstecken sich nämlich viele Vorhabensträger gerne, wenn es z. B. um den Bau von Autobahnen oder Landebahnen geht!

Perustelut

Die Versiegelung von Bodenflächen ist die größte Bedrohung für Biodiversität und Klima! Daher kommt der Versiegelung als Eingriff in Natur und Landschaft eine Sonderstellung zu. Immer noch werden in Deutschland täglich (!) etwa 18 ha Fläche neu versiegelt (https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/boden/bodenversiegelung#bodenversiegelung-in-deutschland). Die Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes ist bezüglich der Versiegelung viel zu schwach!

Kiitos tuestasi, Birgitta Goldschmidt lähettäjä Koblenz
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Uutiset

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Zwischenbericht vom 09.12.2021

    ajankohtana 26.1.2022

    Liebe Unterstützende,

    das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wurde vom Petitionsausschuss darum gebeten, eine Stellungnahme zu dem Petitionsanliegen zu verfassen. Diese Stellungnahme liegt nun vor und befindet sich im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition Team

  • Rückmeldung des Ausschusses

    ajankohtana 26.1.2022

    Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 2-19-18-277-049784 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.

Väittely

Zitat: „Die Versiegelung von Bodenflächen ist die größte Bedrohung für Biodiversität und Klima! Daher kommt der Versiegelung als Eingriff in Natur und Landschaft eine Sonderstellung zu“ Ich unterschreibe diese Petition aus diesem Argument heraus. Unsere Erde ist etwas „atmendes“, Sauerstoff und Feuchtigkeit produzierendes und ohne Photosynthese kann die Menschheit einpacken.

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