Peticija adresuota:
Bundestag
Wenn Flächen neu versiegelt werden (durch Neubau von Gebäuden, Straßen, Parkplätzen, Flughäfen etc.), muss laut Bundesnaturschutzgesetz der Eingriff in die Umwelt "ausgeglichen" werden. Bisher ist es möglich, die Versiegelung einer Fläche durch Maßnahmen auszugleichen, die an anderer Stelle die Bodenfunktionen verbessern (z. B. Umwandlung von Acker in Wiese). Dies ist aber kein echter Ausgleich.
Versiegelung kann NUR durch die Entsiegelung an anderer Stelle ausgeglichen werden!
Forderung: Die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG § 15) muss insoweit geändert werden, dass die Versiegelung von Flächen ausschließlich (!) durch Entsiegelung in mindestens derselben Größenordnung ausgeglichen werden kann. Eingriffe, die nicht entsprechend ausgeglichen werden können, müssen ausnahmslos verboten sein.
Ausnahmslos bedeutet auch, dass im Gesetz geklärt ist, dass die Vermeidung von Versiegelung ein vorrangiges öffentliches Interesse ist, d. h. auch noch vor anderen öffentlichen Interessen rangiert wie, z. B. der Bereitstellung von Infrastruktur (für Mobilität, Industrie und Handel). Hinter dem "öffentlichen Interesse" ihrer Projekte verstecken sich nämlich viele Vorhabensträger gerne, wenn es z. B. um den Bau von Autobahnen oder Landebahnen geht!
Priežastis